< Alle Beiträge zeigen

(Noch) Keine Lkw-Maut für 3,5-Tonner

Der Bundesrat hat sich gegen eine Bemautung der 3,5-Tonner-Lkw ausgesprochen. Trotz Appels eines Landesverkehrsministers bleiben Kleintransporter weiterhin von der Mautgebühr befreit.

Im Anlass der Stellungnahme der Länderkammer zum Regierungsentwurf für die Novelle des Mautgesetzes, habe der deutsche Bundesrat am 8. Juni gegen eine Ausweitung der Mautpflicht auf Lkw bis 3,5 Tonnen gestimmt. Eine Nachricht, die sicherlich viele Fahrer von Kleintransportern aufatmen lässt, die aber auch gleichzeitig ebenso für Unzufriedenheit unter einigen Politikern sorgt. Insbesondere baden-württembergischer Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne), bleibt nach wie vor der gegenteiligen Meinung.   

Eindringlich hatte Hermann zuvor im Plenum für eine Einbeziehung dieser Fahrzeugklasse geworben. Grund, die Notwendigkeit die sogenannte „Versprinterung“ des Güterfernverkehrs anzuhalten - oder zumindest deutlich zu verringern. Weniger Beschränkungen als Lkws höherer Klassen unterliegend, seien Kleinlaster im Güterverkehr stark vertreten und ersetzen häufig größere Lkws. Nach Ansicht des Landesministers bringt diese Entwicklung jedoch mehrere negative Aspekte mit sich. Zum einem wiederspreche die Aufteilung der Waren auf viele Kleintransporter das Prinzip des Energiesparens, sowie der Verkehrsvermeidung. Zum anderen sei auch die Verkehrssicherheit dadurch gefährdet. Ohne Tempolimit und ohne eine verlässliche Aufzeichnung von Lenk- und Ruhezeiten sei es nämlich schwieriger, deren Verkehr zu regulieren und damit zur Gewährleistung der Straßensicherheit beizutragen.  

Trotz Appels des Landesverkehrsministers vertritt der Bundesrat jedoch noch keine Ausweitung der Mautpflicht für Kleintransporter. Stattdessen habe er sich an den Plänen der Ampel-Regierung orientiert und in dem Gesetzesentwurf für die Mautbefreiung für alle Lkw im Vor- und Nachlauf zum Kombinierten Verkehr gestimmt. Mautlos werden alle Laster eine Entfernung von bis zum 50 Kilometer vom Anschlusspunkt mit dem Güterverkehr zurücklegen dürfen. Die Befreiung von der Lkw-Maut sei „hier dringend geboten und leistet einen wesentlichen Beitrag für die Verkehrswende und für einen nachhaltigen Güterverkehr.“ Zudem sei auch „eine aktualisierten Kostenbetrachtung des Infrastruktur-Mautanteils“ mit Blick auf die heutige Inflation gefordert, indem die letzte Wegekostengutachten noch nicht die jüngsten Kostensteigerungen berücksichtigen.  

Sollte Landesminister Hermann jedoch künftig seine Vorhaben durchsetzen können, werden Fahrer von Kleintransportern nicht nur mit höheren Kosten rechnen; sondern auch weitere Restriktionen unterliegen. Aufgrund deren Umweltverschmutzungspotential - welches nicht nur durch Auspuffe, sondern auch im Rahmen des erhöhten Reifenabriebs verursacht wird, seien 3,5 Tonner bereits von vielen Fahrbeschränkungen betroffen. Unter anderem von den Vorschriften der stets in der Anzahl wachsenden Umweltzonen, womit zur Vermeidung von Bußgeldern schon jetzt achtsam umgegangen werden sollte. Kommt eine Ausweitung der Mautgebühr, müssen Kleintransporter-Fahrer dann viel mehr Einfahrtsregeln auf dem Schirm haben.