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Umweltplakette Spanien (Distintivo Ambiental)

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Farbe: wird bestimmt durch Fahrzeugdaten

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Einführung (Ziel, Zweck, Sinn)

Im Zuge der Umsetzung europäischer Richtlinien hat die Spanische Regierung seit 2013 die Rahmenbedingungen geschaffen, dass Städte und Kommunen oder Regionen des Landes Umweltzonen einrichten können, damit die von der EU vorgeschriebenen Schadstoffgrenzwerte für die Bürger nicht überschritten werden.

Die LEZ sind von den jeweiligen Städten und Kommunen oder Regionen in ihren Grenzen festgelegt und erlauben ein Befahren nur mit einer vorherigen Registrierung oder Plakette des Fahrzeuges.
Dabei ist zu beachten, dass sich in Spanien zugelassene Fahrzeuge nicht registrieren müssen, weil diese bereits in der nationalen Datenbank eingetragen sind und eine Distintivo-Ambiental Plakette benötigen.

Anfangs war rein die Spanische Umweltplakette für die Kontrolle der Umweltzonen gedacht. Da jedoch diese nur in Spanien zugelassene Fahrzeuge erhalten können, ist Barcelona einen Sonderweg gegangen und hat zusätzlich eine Registrierung seit 2020 für im Ausland zugelassene Fahrzeuge eingeführt.

Die von der Nationaldruckerei (Fábrica Nacional de Moneda y Timbre) gedruckten und von der DGT ausgegebenen Umwelt-Plaketten haben offiziell den Namen Distintivo-Ambiental und werden in den 4 verschiedenen Kategorien 0, ECO, C und B ausgegeben. Die Kategorie A, für die es keine Plakette gibt, beinhaltet alle Fahrzeuge und EURO-Klassen, die in keine der anderen 4 Kategorien eingeordnet worden sind.  Laut der DGT, die alle in Spanien registrierten Fahrzeuge und deren Emissionsklassen verwaltet, zählen zur Kategorie A rund 19,9 Mio. Fahrzeuge, die demzufolge also keine Plakette bekommen. Das sind 58,3% des gesamten Fahrzeugbestandes im Oktober 2016.
Von den 14,23 Mio. Fahrzeugen, die eine Umweltplakette bekommen, sind rund 21.350 Fahrzeuge der Kategorie 0, 110.750 Fahrzeuge der Kategorie ECO, 9.987.000 Fahrzeuge der Kategorie B und 4.110.000 der Kategorie C zuzuordnen

Die Grundlage für die Einführung von Umweltzonen auf des Landes sind seit 2013 mit dem Nationalen Luftqualitäts- und Luftschutzplan gelegt worden.

Diese begründen sich in einem Beschluss vom 13.04.2016, welcher die Plaketten klassifiziert und beschreibt. Zuvor wurde bereits am 07.04.2015 mit der Anweisung 15/V-110 von der DGT die entsprechenden vorgaben ausgearbeitet.
Die vollständige Aufteilung der Fahrzeugtypen wie z. B. Leichträder, PKW, LKW und Busse auf die Kategorien der spanischen Umweltplaketten wurde dann in der Verordnung PCI/810/2018 vom 27. Juli 2018 geregelt.

Es gibt vier Plaketten mit vier verschiedenen Farben: Blau, Grün-Blau, Grün, Gelb. Die Umweltplaketten haben einen Durchmesser von 97 Millimetern und jeweils ein Feld für Kennzeichen, Euronorm, Seriennummer und Daten-Code. Die Ziffern bzw. Buchstaben der Plaketten (0, ECO, C, und B) entsprechen der Schadstoffklassen. Dabei ist 0 für die saubersten Fahrzeuge und C für die weniger sauberen. In dem Kennzeichen Feld ist außerdem die Kraftstoffart angegeben. In dem QR-Code werden die technischen Angaben zum Fahrzeug vermerkt, sodass die Polizei ihre Kontrollen schneller und einfach durchführen kann.


Für außerhalb von Spanien zugelassen Fahrzeuge gilt: Die Registrierung für Barcelona ist komplett digital. Das Kennzeichen wird mit evtl. Daten zum Partikelfilter in eine Datenbank eingetragen, sodass die Kameras einen positiven Abgleich feststellen. Da der Abgleich des Kennzeichens über die Kameras erfolgt, muss Nichts an die Windschutzscheibe oder ähnliches geklebt werden. Sobald die Bestätigung zur Registrierung vorliegt, kann in die Umweltzonen eingefahren werden. Die Bestätigung muss auch nicht zwingend im Fahrzeug mitgeführt werden.

In folgenden Städten gibt es eine oder mehrere Umweltzonen und die Distintivo-Ambiental ist teilweise Pflicht: Barcelona, Madrid, Sevilla, Valladolid, Valencia

Folgende Fahrzeuge sind von den spanischen Umweltzonen betroffen und benötigen bei Einfahrt je nach Luftverschmutzungsspitze und Stadt bzw. Region eine Plakette:

Krafträder (L), PKW, Wohnmobil (M1), Kleinbus (M2), Reisebus (M3), Kleintransporter (N1), LKW (N2), Schwerer LKW (N3)


Nicht betroffen sind Landwirtschaftliche- und Forstwirtschaftliche Maschinen.

Um Zugang zur Umweltzone zu erhalten, muss der Mindeststandard für Diesel von Euro 4 und Benzin Euro 3 bzw. 2 eingehalten werden.

In Barcelona erfolgt die Kontrolle einer erlaubten Einfahrt in eine Umweltzone nicht nur mittels einer Polizeikontrolle, sondern vor allem durch intelligenten Kameras (Automatic Number Plate Recognition = ANPR).
Diese festen und mobilen Kameras erfassen jedes Autokennzeichen und gleichen es mit einer zentralen Datenbank ab.
Hat sich ein Fahrzeughalter in der Umweltzone Barcelona zuvor nicht registriert, so erhält er von den jeweiligen Behörden einen Bußgeldbescheid zwischen 200 Euro bis 1800 Euro. Bei mehren Verstößen steigert sich die Strafe nochmals um 30 %. In den anderen spanischen Städten mit Umweltzonen erfolgt die Kontrolle durch die Polizei und das Bußgeld beträgt ca. 90 €.
 

Für Ausländer wichtig zu wissen:

Ab einer Geldbuße von 70 Euro oder mehr erfolgt gemäß der EU Richtlinie 2011/82 vom 25.10.2011 „zur Erleichterung des grenzüberschreitenden Austauschs von Informationen über die Straßenverkehrssicherheit gefährdende Verkehrsdelikte“ bei Nichtzahlung ein Vollstreckungsverfahren im Heimatland, das bis zur Haftstrafe betrieben wird.

Generelle Ausnahmen
Fahrzeuge der Streitkräfte, der Polizei und der Notfall- und Rettungsdienste, Behindertenfahrzeuge mit EU-Parkausweis.

Außerhalb von Spanien zugelassene Fahrzeuge benötigen keine Distintivo-Ambiental, sondern ggf. eine Registrierung oder müssen die Einfahrkriterien erfüllen.

Individuelle Ausnahmen

Betroffene Fahrzeuge, welche nicht den geforderten Euronormen entsprechen oder unter den Generellen Ausnahmen vorkommen, können bis zu 10 mal im Jahr, ein sogenanntes Tagesticket erwerben. Dadurch ist die die Einfahrt trotz zu altem Fahrzeug für bis zu 24 Stunden möglich.

FAQ

Sofern sich nicht der Motor oder die Abgasnorm des Fahrzeuges oder sich das Kennzeichen ändert, ist die Plakette für die gesamte Lebensdauer des Fahrzeuges gültig. Das heißt es muss nicht jedes Jahr eine neue gekauft werden.

Die Distintivo-Ambiental muss unten auf der rechten Innenseite der Windschutzscheibe angeklebt werden.

Ja! Die Plakette ist nur gültig, wenn sie an der Windschutzscheibe angeklebt ist.

Nein! Es darf nur die Plakette mit dem aktuell gültigem Kennzeichen angeklebt sein. Sie muss eindeutig von außen sofort erkennbar sein. Kleben mehrere Plaketten mit unterschiedlichen Kennzeichen an der Scheibe, kann es bei einer Kontrolle zu einem Bußgeld kommen.

Die alten Plaketten können am besten mit einem Plakettenkratzer (ähnlich wie ein Glasschaber) entfernt werden oder man erwärmt vorsichtig die Plakette mit einem Heißluftpistole, sodass sich der Kleber löst. Vorsicht! Durch den Temperaturunterschied, insbesondere an kalten Tagen, könnte die Windschutzscheibe Schaden nehmen.

Unsere Plaketten haben eine 2-jährige UV-Schutz Garantie - und das ohne wenn und aber! Schick uns einfach ein Bild von der verblassten Plakette und wir lassen dir kostenlos, unverzüglich eine neue zukommen.

Die Umweltplakette ist so beschaffen, dass sie sich beim Ablösen zerstört, daher muss eine neue Plakette erworben werden. In vielen Fällen übernehmen die Versicherungen nicht nur die Kosten für die neue Scheibe, sondern auch für die neue Plakette. Es muss also eine neue Plakette gekauft werden.

Sobald das Kennzeichen geändert wird durch z.B. Umzug, muss eine neue Plakette bestellt werden.

Die Plakette gilt für alle spanischen Umweltzonen.