Registrierung Antwerpen + Gent
Weitere Informationen
Im Zuge der Umsetzung europäischer Richtlinien hat die Belgische Regierung seit Ende 2015 die Rahmenbedingungen geschaffen, dass Städte und Kommunen oder Regionen des Landes Umweltzonen einrichten können, damit die von der EU vorgeschriebenen Schadstoffgrenzwerte für die Bürger nicht überschritten werden.
Die LEZ sind von den jeweiligen Städten und Kommunen oder Regionen in ihren Grenzen festgelegt und erlauben ein Befahren nur mit einer vorherigen Registrierung des Fahrzeuges.
Dabei ist zu beachten, dass sich In Belgien registrierte Fahrzeuge nicht registrieren müssen, weil diese bereits in der nationalen Datenbank eingetragen sind. Von der Registrierung ebenfalls befreit sind niederländische Fahrzeuge in der Region Flandern. Seit 2019 müssen die niederländische Fahrzeuge ebenfalls nicht mehr in der LEZ-Brüssel registriert werden.
Die Rahmenbedingungen für die Einführung von Umweltzonen auf dem flämischem Gebiet des Landes sind seit Ende 2015 gelegt worden.
Diese begründen sich in einem Dekret vom 27.11.2015, das mit Wirkung vom 01.03.2016 in Kraft trat. Das Dekret regelt im Wesentlichen, dass Umweltzonen regionale Angelegenheiten sind und jede flämische Gemeinde und Stadt das Recht zur Einführung einer Umweltzone hat, sofern diese die Notwendigkeit hierzu sieht.
Am 26.02.2016 erfolgte dann ein Beschluss der flämischen Regierung, in dem alle Detaillierungen zur Registrierung und zur Erfassung verschiedenster Fahrzeugtypen und ihrer Zulassungsdaten festgelegt wurden. Der Beschluß 2116 wurde dann zum 01.03.2016 in Kraft gesetzt.
Die Erfassung und Verwaltung der Daten der registrierten Fahrzeuge erfolgt gemäß Artikel 5 des Dekretes vom 27.11.2015 auf Basis des Dekretes vom 18.07.2008 über den elektronischen Verwaltungsdatenverkehr.
Der Abruf dieser Daten, die Datenbankverwaltung und der Zugang der Gemeinde zu bestimmten Daten aus der Datenbank erfolgt gemäß dem Gesetz vom 08.12.1992 zum Schutz der Privatsphäre bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und des Erlasses von 18.07.2008 über den elektronischen administrativen Datenverkehr.
Die Registrierung für Antwerpen und Gent ist komplett digital. Das Kennzeichen wird mit evtl. Daten zum Partikelfilter in eine Datenbank eingetragen, sodass die Kameras einen positiven Abgleich feststellen. Da der Abgleich des Kennzeichens über die Kameras erfolgt, muss Nichts an die Windschutzscheibe oder ähnliches geklebt werden. Sobald die Bestätigung zur Registrierung vorliegt, kann in die Umweltzonen eingefahren werden. Die Bestätigung muss auch nicht zwingend im Fahrzeug mitgeführt werden.
Folgende Fahrzeuge sind von der Umweltzone Antwerpen und Gent betroffen und benötigen bei Einfahrt eine Registrierung:
PKW, Wohnmobil (M1), Kleinbus (M2), Reisebus (M3), Kleintransporter (N1), LKWs (N2-N3)
Nicht betroffen sind Krafträder wie z.B. Motorräder oder auch Landwirtschaftliche- und Forstwirtschaftliche Maschinen.
In Belgien erfolgt die Kontrolle einer erlaubten Einfahrt in eine LEZ-Umweltzone (Low Emission Zone) nicht nur mittels einer Polizeikontrolle, sondern vor allem durch intelligenten Kameras (Automatic Number Plate Recognition = ANPR).
Diese festen und mobilen Kameras erfassen jedes Autokennzeichen und gleichen es mit einer zentralen Datenbank ab.
Hat sich ein Fahrzeughalter in der LEZ (Low Emission Zone) in Antwerpen oder Gent zuvor nicht registriert, so erhält er von den jeweiligen Behörden einen Bußgeldbescheid über 150 Euro. Bei mehren Verstößen steigert sich die Strafe auf 350 Euro.
Für Ausländer wichtig zu wissen:
Ab einer Geldbuße von 70 Euro oder mehr erfolgt gemäß der EU Richtlinie 2011/82 vom 25.10.2011 „zur Erleichterung des grenzüberschreitenden Austauschs von Informationen über die Straßenverkehrssicherheit gefährdende Verkehrsdelikte“ bei Nichtzahlung ein Vollstreckungsverfahren im Heimatland, das bis zur Haftstrafe betrieben wird.
Generelle Ausnahmen
Fahrzeuge der Streitkräfte, der Polizei und der Notfall- und Rettungsdienste, Oldtimer, welche älter als 40 Jahre sind, sind ebenfalls ausgenommen. Allerdings müssen diese sich vorher trotzdem "registrieren" um eine Ausnahmegenehmigung zu erhalten.
In Belgien und Niederlande zugelassene Fahrzeuge benötigen keine gesonderte Registrierung, da sie bereits über die Zentralregister des Landes automatisch registriert sind.
Individuelle Ausnahmen
Betroffene Fahrzeuge, welche nicht den geforderten Euronormen entsprechen oder unter den Generellen Ausnahmen vorkommen, können bis zu 8 mal im Jahr, ein sogenanntes Umweltticket erwerben. Dadurch ist die die Einfahrt trotz zu altem Fahrzeug für bis zu 24 Stunden möglich.
FAQ
Sofern sich nicht der Motor, die Abgasnorm des Fahrzeuges oder sich das Kennzeichen ändert, ist die Registrierung unbegrenzt gültig. Das heißt es muss nicht jedes Jahr eine neue Registrierung durchgeführt werden. Es kann sein, dass in der Zukunft die Zugangsbeschränkungen verschärft werden. In diesem Fall verfällt die Registrierung, wenn die erforderliche Euronorm nicht mehr eingehalten werden kann. Wann, wer, wie lange einfahren darf, findest du unter dem Punkt "Welche Registrierung bekomme ich (Klassifizierung)".
Die Registrierung für Antwerpen/Gent ist komplett digital. Das Kennzeichen wird mit evtl. Daten zum Partikelfilter in eine Datenbank eingetragen, sodass die Kameras einen positiven Abgleich feststellen. Da der Abgleich des Kennzeichens über die Kameras erfolgt, muss Nichts an die Windschutzscheibe oder ähnliches geklebt werden. Sobald die Bestätigung zur Registrierung vorliegt, kann in die Umweltzonen eingefahren werden. Die Betätigung muss auch nicht zwingend im Fahrzeug mitgeführt werden. Die Registrierung wirkt sogar 24 Stunden rückwirkend.
Sobald das Kennzeichen geändert wird durch z.B. Umzug, muss eine neue Registrierung erfolgen.
Die Registrierung gilt nur für Umweltzonen in Antwerpen und Gent.
Für andere Umweltzonen in Belgien muss eine eigene Registrierung durchgeführt werden.