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Frankreich
Certificat qualité de l’Air

Umweltplakette Frankreich (Certificat qualité de l’Air)

Umweltplakette Frankreich (Certificat qualité de l’Air)
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Die französische Vignette entstand im Rahmen des Gesetzes zur Energiewende und insbesondere deren Ziele zur Verringerung der Luftschadstoffe in Frankreich. Das Ziel ist es mittel- und langfristig die Emissionen und Luftschadstoffe zu reduzieren, neue und energieeffiziente Fahrzeuge zu fördern, sowie alte und verschmutzende Fahrzeuge nach und nach vom Verkehr auszuschließen. Durch die französische Umweltplakette sollen vor allem die Emissionen von Stichoxiden (NOx) und Feinstäuben reduziert werden.

Die Pflicht, eine Certificat qualité de l’Air am Fahrzeug zu haben, um die Umweltzone Paris befahren zu können, wurde zum 01.07.2016 eingeführt. Weitere Städte und Gemeinden wie z. B. Grenoble, Lyon, Lille, Straßburg und Toulouse folgten und regelten in jeweiligen  Décreten die Einführung der französischen Vignette.

Die französische Vignette/Plakette wurde nach einer Serie von französischen Regierungsmaßnahmen eingeführt. Insbesondere ist dies der dritte Umwelt- und Gesundheitsplan für die Planungs-Periode 2015-2019, der Feinstaubplan für die Planungs-Periode 2010-2015, der Notfallplan für Luftqualität von 2012 und der Plan für den Schutz der Atmosphäre  vom 12.02.2015.

Bereits im Jahre 1998 wurde in Frankreich die erste grüne Umweltplakette „Pastille verte“ eingeführt, um den umweltfreundlichsten Fahrzeugen zu erlauben, auch während einer hohen Luftverschmutzung fahren zu dürfen. Sie wurde jedoch aus verschiedenen Gründen 2012 wieder abgeschafft.  
Die französische Vignette unterteilt sich gemäß der nationale Verordnung zur Vignette (Décret 2016-858 vom 29.06.2016) in sechs Kategorien und Farben und unterscheidet damit die saubersten und neuesten Fahrzeuge von älteren Fahrzeugen und ganz alten und die Umwelt verschmutzenden Fahrzeugen.

Das certificat qualité de l'air (Luft-Zertifikat) zeigt damit die Konformität von Kraftfahrzeugen mit verschiedenen Kriterien unter Berücksichtigung der Emission von Luftschadstoffen und der Energieeffizienz auf. Unter Luftschadstoffen werden hier mindestens die Feinstäube und die Stickoxide (NOx) verstanden. Insofern ist die Vignette teilweise vergleichbar mit der deutschen Umweltplakette.

Die Aufteilung der Fahrzeugtypen auf die Vignetten Kategorien ist dabei in einem Décret n° 2016-858 vom 29.06.2016 geregelt.

Es gibt 6 französische Umweltplaketten mit 6 verschiedene Farben: Grau, Braun, Orange, Gelb, Violett, und Grün. Die Vignetten haben einen Durchmesser von 70 Millimetern. Die Ziffern der Plaketten (5, 4, 3, 2, 1) sind weiß und stehen für die verschiedenen Schadstoffklassen, nicht für die Euronorm. Zusätzlich existiert noch ein weißes Kennzeichenfeld in dem das Fahrzeugkennzeichen in schwarz aufgedruckt wird. Darüber hinaus hat jede Certificat qualité de l’Air einen individualisierten 2D-DOC-Datamatrix-Code. Dieser dient zur schnellen und effizienten Kontrollen der Fahrzeuge. Die hier abgebildeten Plaketten sind Symbolbilder.

In folgenden Städten bzw. Regionen gibt es eine oder mehrere Umweltzonen und die französische Umweltplakette ist je nach Luftverschmutzungsspitze Pflicht.

 

Folgende Fahrzeuge sind von den französischen Umweltzonen betroffen und benötigen bei Einfahrt je nach Luftverschmutzungsspitze und Stadt bzw. Region eine Vignette:

Krafträder (L), PKW, Wohnmobil (M1), Kleinbus (M2), Reisebus (M3), Kleintransporter (N1), LKW (N2), Schwerer LKW (N3)


Nicht betroffen sind Landwirtschaftliche- und Forstwirtschaftliche Maschinen.

Um die Certificat qualité de l’Air zu erhalten, muss der Mindeststandard für Benzin und Diesel von Euro 2 bzw. 3 eingehalten werden.

Im Fall einer fehlenden oder falschen französische Vignette für ein Fahrzeug gelten ab dem 01.07.2017 Geldbußen, die sich an den verschiedenen Fahrzeugtypen orientieren. So bekommen LKWs und Busse deutlich höhere Geldstrafen als PKWs und Motorräder.

  • 68 Euro für PKWs und Krafträder („ein Verstoß der Straf-Kategorie 3“)
  • 135 Euro für LKWs und Busse (ein Verstoß der „Straf-Kategorie 4“)

Wird eine Geldbuße nicht spätestens nach 45 Tagen bezahlt, so erhöht sich diese in der „Straf-Kategorie 3“ auf 180 Euro und in der „Straf-Kategorie 4“ auf 375 Euro.

Für Ausländer wichtig zu wissen:

Ab einer Geldbuße von 70 Euro oder mehr erfolgt gemäß der EU Richtlinie 2011/82 vom 25.10.2011 „zur Erleichterung des grenzüberschreitenden Austauschs von Informationen über die Straßenverkehrssicherheit gefährdende Verkehrsdelikte“ bei Nichtzahlung ein Vollstreckungsverfahrens im Heimatland, das bis zur Haftstrafe betrieben wird.

Die generellen Ausnahmen von der Plakettenpflicht in französischen Umweltzonen sind sehr überschaubar. Es handelt sich hier vor allem um Fahrzeuge des öffentlichen Dienstes (Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst usw.) und sonstige Fahrzeuge von öffentlichen Unternehmen. Alle Fahrzeuge die eine französische Vignette erhalten können, sind auch zu deren Erwerb verpflichtet. Personen mit eingeschränkter Mobilität, die einen Parkausweis für Behinderte mit sich führen, müssen trotzdem eine französische Vignette haben, obwohl sie von den möglichen Fahrverboten befreit sind. Die Parkausweise für Behinderte sind in Europa überall gleich, so dass die Fahrzeuge behinderten Menschen auch im Ausland erkennbar sind.

Jede Stadt regelt die Ausnahmen individuell, sodass z.B. in Paris ZFE Behindertenfahrzeuge und Oldtimer älter als 30 Jahren erlaubt sind.

FAQ

Sofern sich nicht der Motor oder die Abgasnorm des Fahrzeuges oder das Kennzeichen ändert, ist die Plakette für die gesamte Lebensdauer des Fahrzeuges gültig. Das heißt es muss nicht jedes Jahr eine neue gekauft werden.

Die Umweltplakette muss auf der linken oder rechten Innenseite der Windschutzscheibe angeklebt werden. Ob oben oder unten,spielt dabei keine Rolle. Hauptsache: gut sichtbar!
Da Krafträder wie z.B. ein Motorrad keine Windschutzscheibe haben, muss die Plakette von außen mit Hilfe der Trägerfolie auf das Schutzblech geklebt werden.

Grundsätzlich: Ja! Die Certificat qualité de l’Air ist nur gültig, wenn sie angeklebt ist. Da die Lieferzeiten jedoch teilweise sehr lang sind und man vor Ort keine Plakette kaufen kann, ist für die Übergangszeit bis man die Originalplakette postalisch erhält, der Ausdruck der elektronischen Plakette gültig.

Nein! Es darf nur die Plakette mit dem aktuell gültigem Kennzeichen angeklebt sein. Sie muss eindeutig von außen sofort erkennbar sein. Kleben mehrere Plaketten mit unterschiedlichen Kennzeichen an der Scheibe, kann es bei einer Kontrolle zu einem Bußgeld kommen.

Die alten Plaketten können am besten mit einem Plakettenkratzer (ähnlich wie ein Glasschaber) entfernt werden oder man erwärmt vorsichtig die Plakette mit einem Heißluftpistole, sodass sich der Kleber löst. Vorsicht! Durch den Temperaturunterschied, insbesondere an kalten Tagen, könnte die Windschutzscheibe Schaden nehmen.

Unsere Plaketten haben eine 2 jährige UV-Schutz Garantie - und das ohne wenn und aber! Schick uns einfach ein Bild von der verblassten Plakette und wir lassen dir kostenlos, unverzüglich eine neue zukommen.

Die französische Vignette ist so beschaffen, dass sie sich beim Ablösen zerstört, daher muss eine neue Plakette erworben werden. In vielen Fällen übernehmen die Versicherungen nicht nur die Kosten für die neue Scheibe, sondern auch für die neue Plakette. Es muss also eine neue Plakette gekauft werden.