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Umweltzone Düsseldorf

Wichtig!

Düsseldorf hat zwei Umweltzonen: Düsseldorf (grün), Düsseldorf - Umweltspuren (NOx)

Name der Umweltzone: Umweltzone Düsseldorf - Deutschland

Umweltzone in Kraft seit: 15.02.2009

Art der Umweltzone: Ständig gültig

Fahrverbote (temporär): Derzeit keine bekannt

Fahrverbote (ständig): Fahrzeugklasse: PKW, Wohnmobil (M1), Bus (M2, M3), Kleintransporter (N1), LKW (N2, N3)
Kraftstoffart: alle
Euronorm: 0-3 (Diesel), 0 (Benzin, LPG)
Plakette/Registrierung/Antrag: Einfahrt nur mit Plakette (grün)

Geldbußen: 100 €

Gebiet/Ausdehnung der Umweltzone: Sie wird unter anderem durch folgende Straßen begrenzt: Rheinkniebrücke, Rheinalleetunnel, Rheinallee, Stadtgrenze bis A 52 Anschlussstelle Büderich, A 52 AS Büderich.
Im Norden an den Rheinwiesen entlang bis zur B 7, Theodor-Heuss-Brücke, Rotterdamer Straße und dann bis A 44 und A 52 bis Theodorstraße/ Anschlussstelle Rath.
Westlich dann die Rothenbergstraße, am Stadtwald entlang vor der Bezirkssportanlage auf die Vennhauser Allee, Vennhauser Allee, Am Kleinforst bis zur A 46, A 46 bis Anschlussstelle Holthausen.
Östlich entlang des Südfriedhofs, Räuscherweg, Völklinger Straße, entlang S-Bahnlinie und Holzstraße, Speditionsstraße, Parlamentsufer bis zur Rheinkniebrücke.
Die Erreichbarkeit der Park- und Logistikflächen der Messe Düsseldorf sowie der Park- und Logistikflächen des Flughafens Düsseldorf bleibt über folgende Straßenzüge, die nicht in die Umweltzone einbezogen sind, erhalten: A 44 / Am Staad/ Rotterdamer Str. bis Messetor 1 ( Neue Messestraße ) und Stockumer Höfe bis zur A 44 AS Stockum.

Besonderheiten: Nachrüstung erlaubt: ja (PM)

Umweltzone Kontakt und Ausnahmeregelungen: Straßenverkehrsamt: Telefon: 0211/89-91.

Ausnahmen: Arzt, Behindertenfahrzeug, Feuerwehr, Militär, Mobiler Kran, Oldtimer älter als 30 Jahre, Polizei und Krankenwagen

Name der Umweltzone: Umweltspuren Düsseldorf (NOx) - Deutschland

Umweltzone in Kraft seit: 15.04.2019

Art der Umweltzone: Ständig gültig

Fahrverbote (temporär): Derzeit keine bekannt

Fahrverbote (ständig): Die Umweltzone ist seit dem 01.03.2021 nicht mehr aktiv. Es darf aktuell jeder wieder einfahren.

Geldbußen: 15 €

Gebiet/Ausdehnung der Umweltzone: Merowingerstraße stadteinwärts zwischen Kopernikusstraße und Ludwig-Hammers-Platz und die Prinz-Georg-Straße zwischen Moltkestraße und Bagelstraße in beide Fahrtrichtungen.
Am 14.10.2019 wurde die 3. Umweltspur eingerichtet. Diese hat mehrere Abschnitte , welche im Laufe des Jahres freigegeben werden.
Der 1. Abschnitt verläuft auf der Kaiser- und Fischerstraße zwischen der Stern- und der Homberger Straße.
Der 2. Abschnitt beginnt Höhe des Südparks hinter der A46-Ausfahrt Düsseldorf-Zentrum und führt über die Werstener Straße, Witzel-, Mecum- und Erasmusstraße bis zur Corneliusstraße.

Umweltzone Kontakt und Ausnahmeregelungen: E-Mail: genehmigungen.verkehr@duesseldorf.de

Ausnahmen: ÖPNV, Taxi und Krafträder (Registrierung/Antrag notwendig)

Umweltzone (grün)

Brauche ich eine Plakette oder Registrierung?

Zur Einfahrt in die Umweltzone benötigt jedes betroffene Fahrzeug eine gültige, grüne Umweltplakette. Andernfalls ist mit einer Strafe von 80 Euro plus 25 Euro Bearbeitungsgebühr zu rechnen.

Die grüne Umweltzone erkennt man an den Verkehrschildern 270.1 und 270.2.

Vor jeder Zone steht das Zeichen 270.1 mit einem Zusatzschild für die erlaubte Plakette.
Das Ende der Umweltzone zeigt das Zeichen 270.2.


In unserer Green-Zones App haben wir von jeder Umweltzone eine detaillierte Karte dargestellt. So kannst du ganz leicht die Grenzen erkennen und Strafen vermeiden.

Ja, sehr viele sogar. Deutschland hat mit über 80 verschiedenen Umweltzonen einer der meisten in Europa.


In unserer Green-Zones App haben wir alle Umweltzonen von Europa versammelt und übersichtlich dargestellt.

Dieselfahrverbote (NOx)

Brauche ich eine Plakette oder Registrierung?

Aktuell benötigt man keine Plakette oder Registrierung für die Dieselfahrverbote. Es existieren jedoch Überlegungen und Planungen eine Blaue Plakette einzuführen. Auch ohne Plakette müssen jedoch unbedingt die Euronormen und Regeln eingehalten um keine Strafe zu bekommen. Andernfalls ist mit einer Strafe von 25 -75  Euro plus Bearbeitungsgebühr zu rechnen.

Für die Dieselfahrverbotszonen werden die Verkehrsschilder Nr. 251 "Verbot für Kraftwagen“ und/ oder Nr. 253 „Verbot für Kraftfahrzeuge über 3,5 t" mit einem Zusatz für Diesel-Fahrzeuge "Diesel bis Euro 5/V" eingesetzt. Benzinfahrzeuge können unter anderem ebenfalls betroffen sein. Dies wird durch das Zusatzschild "Benzin bis Euro 2/II" gekennzeichnet.


In unserer Green-Zones App haben wir von jeder Umweltzone eine detaillierte Karte dargestellt. So kannst du ganz leicht die Grenzen erkennen und Strafen vermeiden.

Ja, sehr viele sogar. Deutschland hat mit über 80 verschiedenen Umweltzonen einer der meisten in Europa.


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Elektrofahrzeuge

Gibt es eine Plakette für Elektrofahrzeuge?

Ja! Die Plakette für Elektrofahrzeuge ist jedoch nicht für alle gedacht. Ist das Fahrzeug in Deutschland zugelassen, kann als letztes Zeichen auf dem Kennzeichen ein "E" vermerkt werden. Wenn das Fahrzeug jedoch im Ausland zugelassen ist, dann wird eine Elektroplakette (E-Plakette) benötigt.

Durch die E-Plakette erhält man diverse Bevorzugungen. Je nach Kommune gibt es verschiedene Vorteile wie z.B die Benutzung von Busspuren, kostenloses Parken im Straßenverkehr und an Strom-Ladesäulen, sowie das eventuelle Befahren ansonsten gesperrter Straßen.

Ja! Jeder PKW, egal ob mit Benzin, Diesel oder Strom befahren, benötigt laut Gesetz eine grüne Umweltplakette. Die E-Plakette berechtigt darüber hinaus zusätzliche Vorteile gegenüber nicht Elektrofahrzeugen. In der 35. BImSchV ist kein gesonderter Paragraph für Elektrofahrzeuge vorgesehen, die diese als Ausnahme regelt. Daher: Fährt ein Elektrofahrzeug ohne grüne Umweltplakette in eine grüne Umweltzone, muss mit einem Bußgeld von 80 € + ca. 25 € Bearbeitungsgebühr gerechnet werden.

Gut zu wissen...

Alle aktuellen Fahrverbote und weiteren Infos gibt es in unserer Green-Zones App.


Blog & News

Achtung Umweltzonen in Belgien: Bis zu 350 Euro Strafe!

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Elektroautos und Feinstaub: Wie passt das zusammen?

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