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Registrierung Barcelona

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Art: digital

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Einführung (Ziel, Zweck, Sinn)

Im Zuge der Umsetzung europäischer Richtlinien hat die Spanische Regierung seit 2013 die Rahmenbedingungen geschaffen, dass Städte und Kommunen oder Regionen des Landes Umweltzonen einrichten können, damit die von der EU vorgeschriebenen Schadstoffgrenzwerte für die Bürger nicht überschritten werden.

Die LEZ sind von den jeweiligen Städten und Kommunen oder Regionen in ihren Grenzen festgelegt und erlauben ein Befahren nur mit einer vorherigen Registrierung des Fahrzeuges.
Dabei ist zu beachten, dass sich in Spanien zugelassene Fahrzeuge nicht registrieren müssen, weil diese bereits in der nationalen Datenbank eingetragen sind und eine Distintivo-Ambiental Plakette benötigen.

Anfangs war rein die Spanische Umweltplakette für die Kontrolle der Umweltzonen gedacht. Da jedoch diese nur in Spanien zugelassene Fahrzeuge erhalten können, ist Barcelona einen Sonderweg gegangen und hat zusätzlich eine Registrierung seit 2020 für im Ausland zugelassene Fahrzeuge eingeführt.

Die Grundlage für die Einführung von Umweltzonen auf des Landes sind seit 2013 mit dem Nationalen Luftqualitäts- und Luftschutzplan gelegt worden.

Diese begründen sich in einem Beschluss vom 13.04.2016, welcher die Plaketten klassifiziert und beschreibt. Zuvor wurde bereits am 07.04.2015 mit der Anweisung 15/V-110 von der DGT die entsprechenden vorgaben ausgearbeitet.
Die vollständige Aufteilung der Fahrzeugtypen wie z. B. Leichträder, PKW, LKW und Busse auf die Kategorien der spanischen Umweltplaketten wurde dann in der Verordnung PCI/810/2018 vom 27. Juli 2018 geregelt.

Für außerhalb von Spanien zugelassen Fahrzeuge gilt: Die Registrierung für Barcelona ist komplett digital. Das Kennzeichen wird mit evtl. Daten zum Partikelfilter in eine Datenbank eingetragen, sodass die Kameras einen positiven Abgleich feststellen. Da der Abgleich des Kennzeichens über die Kameras erfolgt, muss Nichts an die Windschutzscheibe oder ähnliches geklebt werden. Sobald die Bestätigung zur Registrierung vorliegt, kann in die Umweltzonen eingefahren werden. Die Bestätigung muss auch nicht zwingend im Fahrzeug mitgeführt werden.


Für in Spanien zugelassene Fahrzeuge gilt die Distintivo-Ambiental!

In folgenden Städten gibt es eine oder mehrere Umweltzonen und die Registrierung ist Pflicht: BarcelonaSant Cugat del VallèsSant Joan Despí
Für die Städte Madrid, Sevilla, Valladolid, Valencia muss ggf. eine Distintivo-Ambiental erworben werden bzw. die Einfahrtsregeln beachtet werden.

Folgende Fahrzeuge sind von der Umweltzone Barcelona betroffen und benötigen bei Einfahrt eine Registrierung:

Krafträder (L), PKW, Wohnmobil (M1), Kleinbus (M2), Reisebus (M3), Kleintransporter (N1), LKW (N2-N3)


Nicht betroffen sind Landwirtschaftliche- und Forstwirtschaftliche Maschinen.

Um Zugang zur Umweltzone zu erhalten, muss der Mindeststandard für Diesel von Euro 4 und Benzin Euro 3 eingehalten werden.

In Barcelona erfolgt die Kontrolle einer erlaubten Einfahrt in eine Umweltzone nicht nur mittels einer Polizeikontrolle, sondern vor allem durch intelligenten Kameras (Automatic Number Plate Recognition = ANPR).
Diese festen und mobilen Kameras erfassen jedes Autokennzeichen und gleichen es mit einer zentralen Datenbank ab.
Hat sich ein Fahrzeughalter in der Umweltzone Barcelona zuvor nicht registriert, so erhält er von den jeweiligen Behörden einen Bußgeldbescheid zwischen 200 Euro bis 1800 Euro. Bei mehren Verstößen steigert sich die Strafe nochmals um 30 %.
 

Für Ausländer wichtig zu wissen:

Ab einer Geldbuße von 70 Euro oder mehr erfolgt gemäß der EU Richtlinie 2011/82 vom 25.10.2011 „zur Erleichterung des grenzüberschreitenden Austauschs von Informationen über die Straßenverkehrssicherheit gefährdende Verkehrsdelikte“ bei Nichtzahlung ein Vollstreckungsverfahren im Heimatland, das bis zur Haftstrafe betrieben wird.

Generelle Ausnahmen
Fahrzeuge der Streitkräfte, der Polizei und der Notfall- und Rettungsdienste, Behindertenfahrzeuge mit EU-Parkausweis. Allerdings müssen diese alle sich vorher trotzdem "registrieren" um eine Ausnahmegenehmigung zu erhalten.

In Spanien zugelassene Fahrzeuge benötigen keine gesonderte Registrierung, sondern die Distintivo-Ambiental.

Individuelle Ausnahmen

Betroffene Fahrzeuge, welche nicht den geforderten Euronormen entsprechen oder unter den Generellen Ausnahmen vorkommen, können bis zu 10 mal im Jahr, ein sogenanntes Tagesticket erwerben. Dadurch ist die die Einfahrt trotz zu altem Fahrzeug für bis zu 24 Stunden möglich.

FAQ

Sofern sich nicht der Motor, die Abgasnorm des Fahrzeuges oder sich das Kennzeichen ändert, ist die Registrierung für die gesamte Lebensdauer des Fahrzeuges gültig. Das heißt es muss nicht jedes Jahr eine neue Registrierung durchgeführt werden. Es kann sein, dass in der Zukunft die Zugangsbeschränkungen verschärft werden. In diesem Fall verfällt die Registrierung, wenn die erforderliche Euronorm nicht mehr eingehalten werden kann. Wann, wer, wie lange einfahren darf, findest du unter dem Punkt "Welche Registrierung bekomme ich (Klassifizierung)".

Die Registrierung für Barcelona ist komplett digital. Das Kennzeichen wird mit evtl. Daten zum Partikelfilter in eine Datenbank eingetragen, sodass die Kameras einen positiven Abgleich feststellen. Da der Abgleich des Kennzeichens über die Kameras erfolgt, muss Nichts an die Windschutzscheibe oder ähnliches geklebt werden. Sobald die Bestätigung zur Registrierung vorliegt, kann in die Umweltzonen eingefahren werden. Die Betätigung muss auch nicht zwingend im Fahrzeug mitgeführt werden.

Sobald das Kennzeichen geändert wird durch z.B. Umzug, muss eine neue Registrierung erfolgen.

Die Registrierung gilt für die Umweltzonen Barcelona, Sant Cugat del Vallès, Sant Joan Despí.
Für andere Umweltzonen in Spanien muss entweder die Distintivo-Ambiental erworben oder die Einfahrtsregeln beachten werden.