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Registrierung Brüssel

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Art: digital

Gültigkeit: max. 5 Jahre


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Einführung (Ziel, Zweck, Sinn)

Im Zuge der Umsetzung europäischer Richtlinien hat die Belgische Regierung seit Ende 2015 die Rahmenbedingungen geschaffen, dass Städte und Kommunen oder Regionen des Landes Umweltzonen einrichten können, damit die von der EU vorgeschriebenen Schadstoffgrenzwerte für die Bürger nicht überschritten werden.

Die LEZ sind von den jeweiligen Städten und Kommunen oder Regionen in ihren Grenzen festgelegt und erlauben ein Befahren nur mit einer vorherigen Registrierung des Fahrzeuges.
Dabei ist zu beachten, dass sich In Belgien registrierte Fahrzeuge nicht registrieren müssen, weil diese bereits in der nationalen Datenbank eingetragen sind. Von der Registrierung ebenfalls befreit sind niederländische Fahrzeuge in der Region Flandern. Seit 2019 müssen die niederländische Fahrzeuge ebenfalls nicht mehr in der LEZ-Brüssel registriert werden.

Die Rahmenbedingungen für die Einführung von LEZ Umweltzonen in der Region Brüssel bestehen seit Anfang Januar 2018.

Diese begründen sich in einem Erlass vom 25.01.2018, das mit Wirkung vom 02.02.2018 in Kraft trat. Der Erlass regelt im Wesentlichen, dass in der Region Brüssel Hauptstadt eine "zone de basses émissions" (LEZ Umweltzone) eingerichtet wird.

 

Die Registrierung für Brüssel ist komplett digital. Das Kennzeichen wird mit evtl. Daten zum Partikelfilter in eine Datenbank eingetragen, sodass die Kameras einen positiven Abgleich feststellen. Da der Abgleich des Kennzeichens über die Kameras erfolgt, muss Nichts an die Windschutzscheibe oder ähnliches geklebt werden. Sobald die Bestätigung zur Registrierung vorliegt, kann in die Umweltzonen eingefahren werden. Die Bestätigung muss auch nicht zwingend im Fahrzeug mitgeführt werden.

In folgenden Städten gibt es eine oder mehrere Umweltzonen und die Registrierung ist Pflicht:

Brüssel

Folgende Fahrzeuge sind von der Umweltzone Brüssel betroffen und benötigen bei Einfahrt eine Registrierung:

PKW, Kleinbus (M2), Reisebus (M3), Kleintransporter (N1)


Nicht betroffen sind LKWs (N2-N3), Krafträder wie z.B. Motorräder oder auch Landwirtschaftliche- und Forstwirtschaftliche Maschinen. Wohnmobile, Oldtimer über 30 Jahren und Jahrmarktsfahrzeuge sind ebenfalls ausgenommen. Allerdings müssen diese sich vorher für die Ausnahme "registrieren".

Um Zugang zur Umweltzone zu erhalten, muss der Mindeststandard für Diesel von Euro 5 und Benzin Euro 2 eingehalten werden.

In Belgien erfolgt die Kontrolle einer erlaubten Einfahrt in eine LEZ-Umweltzone (Low Emission Zone) nicht nur mittels einer Polizeikontrolle, sondern vor allem durch intelligenten Kameras (Automatic Number Plate Recognition = ANPR).
Diese festen und mobilen Kameras erfassen jedes Autokennzeichen und gleichen es mit einer zentralen Datenbank ab.
Hat sich ein Fahrzeughalter in der LEZ (Low Emission Zone) in Belgien zuvor nicht registriert, so erhält er von den jeweiligen Behörden einen Bußgeldbescheid über 150 Euro. Ebenso können Falscheingaben oder auch einfache Tippfehler bei der Registrierung zu Strafen führen.
 

Für Ausländer wichtig zu wissen:

Ab einer Geldbuße von 70 Euro oder mehr erfolgt gemäß der EU Richtlinie 2011/82 vom 25.10.2011 „zur Erleichterung des grenzüberschreitenden Austauschs von Informationen über die Straßenverkehrssicherheit gefährdende Verkehrsdelikte“ bei Nichtzahlung ein Vollstreckungsverfahren im Heimatland, das bis zur Haftstrafe betrieben wird.

Generelle Ausnahmen
Fahrzeuge der Streitkräfte, der Polizei und der Notfall- und Rettungsdienste, Wohnmobile, Oldtimer, welche älter als 30 Jahre sind, und Jahrmarktsfahrzeuge sind ebenfalls ausgenommen. Allerdings müssen diese sich vorher trotzdem "registrieren" um eine Ausnahmegenehmigung zu erhalten.

In Belgien und Niederlande zugelassenfahrzeuge benötigen keine gesonderte Registrierung, da sie bereits über die Zentralregister des Landes automatisch registriert sind.

Individuelle Ausnahmen

Betroffene Fahrzeuge, welche nicht den geforderten Euronormen entsprechen oder unter den Generellen Ausnahmen vorkommen, können bis zu 8 mal im Jahr, ein sogenanntes Umweltticket erwerben. Dadurch ist die die Einfahrt trotz zu altem Fahrzeug für bis zu 24 Stunden möglich.

FAQ

Sofern sich nicht der Motor, die Abgasnorm des Fahrzeuges oder sich das Kennzeichen ändert, ist die Registrierung für 5 Jahre gültig. Das heißt es muss nicht jedes Jahr eine neue Registrierung durchgeführt werden. Es kann sein, dass in der Zukunft die Zugangsbeschränkungen verschärft werden. In diesem Fall verfällt die Registrierung, wenn die erforderliche Euronorm nicht mehr eingehalten werden kann. Wann, wer, wie lange einfahren darf, findest du unter dem Punkt "Welche Plakette/ Registrierung bekomme ich (Klassifizierung)".

Die Registrierung für Brüssel ist komplett digital. Das Kennzeichen wird mit evtl. Daten zum Partikelfilter in eine Datenbank eingetragen, sodass die Kameras einen positiven Abgleich feststellen. Da der Abgleich des Kennzeichens über die Kameras erfolgt, muss Nichts an die Windschutzscheibe oder ähnliches geklebt werden. Sobald die Bestätigung zur Registrierung vorliegt, kann in die Umweltzonen eingefahren werden. Die Betätigung muss auch nicht zwingend im Fahrzeug mitgeführt werden. Die Registrierung wirkt sogar 24 Stunden rückwirkend.

Sobald das Kennzeichen geändert wird durch z.B. Umzug, muss eine neue Registrierung erfolgen.

Die Registrierung gilt nur für Umweltzone in Brüssel.
Für andere Umweltzonen in Belgien muss eine eigene Registrierung durchgeführt werden.