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Elektroautos: Gleiche Regeln, gleiche Strafen?

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In der Debatte um Lärmschutz und Tempolimits in Deutschland hat das Oberlandesgericht Zweibrücken jetzt eine Entscheidung getroffen, die für Verwirrung sorgen könnte. Der Fahrer eines Elektroautos, der in einer Lärmschutzzone mit 174 km/h statt der erlaubten 100 km/h unterwegs war, wehrte sich gegen einen Bußgeldbescheid. Sein Argument: Sein Elektroauto sei leiser als ein Auto mit Verbrennungsmotor, deshalb müsse er sich nicht an die lärmbedingte Geschwindigkeitsbegrenzung halten. Das Gericht sah das anders.

Die Argumentation des Gerichts war klar und eindeutig: Lärmbedingte Geschwindigkeitsbegrenzungen gelten auch für Elektroautos. Dahinter steht die Erkenntnis, dass nicht nur das Motorengeräusch, sondern auch Reifenabrollgeräusche, Fahrtwind sowie Brems- und Beschleunigungsgeräusche zur Lärmbelastung beitragen. Außerdem soll ein einheitliches Tempolimit für alle Fahrzeugarten die Verkehrssicherheit erhöhen.

Die Entscheidung des Gerichts mag auf den ersten Blick überraschen, ist aber durchaus nachvollziehbar. Denn Elektroautos sind zwar leiser als ihre Pendants mit Verbrennungsmotor, aber nicht geräuschlos. Und auch wenn die Geräusche eines Elektroautos für das menschliche Gehör weniger belastend sind, tragen sie dennoch zur allgemeinen Lärmbelastung bei.

Was wäre passiert, wenn das Gericht der Klage des Elektroautofahrers stattgegeben hätte? Damit wäre zweifellos ein Präzedenzfall geschaffen worden, der vielen weiteren Klagen Tür und Tor geöffnet hätte. Es hätte bedeuten können, dass sich Elektroautofahrer in Deutschland nicht mehr an lärmbedingte Geschwindigkeitsbegrenzungen halten müssen. Ein solches Szenario wäre sicherlich nicht im Sinne der allgemeinen Verkehrssicherheit gewesen.

Wie viele Vorteile sollen Elektroautos noch bekommen? Sie werden bereits steuerlich begünstigt, teilweise gefördert und von der Kfz-Steuer befreit. Sollen sie nun auch noch von lärmbedingten Geschwindigkeitsbegrenzungen ausgenommen werden? Hier scheint eine gewisse Ungleichbehandlung vorzuliegen, die kritisch hinterfragt werden sollte.

Letztlich ist dieses Urteil eine klare Positionierung - auch Elektroautofahrer müssen sich an die geltenden Verkehrsregeln halten. Und das ist auch gut so. Denn egal ob Elektroauto oder Verbrenner: Die Sicherheit im Straßenverkehr sollte immer an erster Stelle stehen.