Name der Umweltzone:
Umweltzone München (NOx) - Deutschland
Umweltzone in Kraft seit:
01.02.2023
Art der Umweltzone:
ständig gültig
Fahrverbote (temporär):
Derzeit keine bekannt
Fahrverbote (ständig):
Fahrzeugklasse: PKW, Wohnmobile (M1), Bus (M2, M3), Kleintransporter (N1), LKW (N2, N3)
Kraftstoffart: Diesel
Euronorm: 0-4
Geldbußen:
100 €
Gebiet/Ausdehnung der Umweltzone:
Die Zone betrifft alle Straßen innerhalb des Mittleren Rings und den Ring selbst, mit Ausnahme der Brudermühlbrücke durch den Tunnel bis zur B11.
Besonderheiten:
Ausnahmen für Anwohner, Lieferverkehr, Handwerker und Beschäftigte im Schicht- und Pflegedienst.
Ebenso erlaubt sind die Zu- und Rückfahrten:
von der Großmarkthalle über den Mittleren Ring und den Korridor „Schäftlarnstraße“, vom Autoreisezug (München-Ostbahnhof) über den Mittleren Ring,
von dem Parkplatz Olympiastadion-Parkharfe anlässlich des Besuchs von Veranstaltungen auf dem Olympiagelände über die südliche Zu- bzw. Abfahrt (Dachauer Straße, Landshuter Allee, Toni-Merkens-Weg, Sapporobogen) und
von Camping-Mobilen von dem Campingplatz Thalkirchen über den Mittleren Ring.
Umweltzone Kontakt und Ausnahmeregelungen:
Kreisverwaltungsreferat
E-Mail: ausnahmeumweltzone.kvr@muenchen.de
Telefon: 089/233-24618
Ausnahmen:
Anwohner, Behindertenfahrzeug, Feuerwehr, Militär, Oldtimer älter als 30 Jahre, Polizei, ÖPNV und Krankenwagen
Hinweis: