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Autoverbot fürs Klima?

Das Verfassungsgericht hat entschieden, dass die Bundesregierung nicht genug für den Klimaschutz tut. Die persönliche Freiheit ist dem Urteil nach weniger wichtig als der Kampf gegen die Erderwärmung. Auch Autofahren könnte drastisch eingeschränkt werden.

Die Initiative „Volksentscheid Berlin autofrei“ in Berlin will das Auto größtenteils verbieten. Das klingt radikal, könnte aber schon bald vielerorts in Deutschland Realität werden. Denn das Verfassungsgericht sagt, dass das Klimapaket der Bundesregierung nicht ausreiche. Um schnell nachzubessern, dürften auch persönliche Freiheiten eingeschränkt werden, da diese dem Kampf gegen den Klimawandel hintenanstehen.

Im Klimapaket hat die Regierung die CO2-Reduzierung bis zum Jahr 2030 mit 55% gegenüber dem Wert von 1990 festgelegt. Für die Zeit nach 2030 sind keine Pläne im Gesetz verankert, die vorgeben, wie viel CO2 reduziert werden müsse, um das 1,5 Grad-Ziel zu erreichen. Da bis zum Jahr 2030 aber schon ein Großteil des erlaubten CO2-Ausstoßes aufgebraucht wäre, würde die Last laut des Urteils des Verfassungsgerichts hauptsächlich auf den zukünftigen Generationen liegen, also auf der Zeit nach 2030. Dann dürfte kaum noch CO2 in die Atmosphäre abgegeben werden. Die Reduzierung des CO2 laut Klimapaket verstoße daher gegen den im Grundgesetz verankerten“ Schutz des Lebens und der körperlichen Unversehrtheit“, welcher auch den „Schutz vor Beeinträchtigungen und insbesondere vor Schädigungen grundrechtlicher Schutzgüter durch Umweltbelastungen“ einschließe.

Die Bundesregierung hat nun bereits nachgebessert und die Reduzierung bis zum Jahr 2030 auf 65% gegenüber dem Wert von 1990 angehoben. Das klingt auf dem Papier zunächst erstmal schön. Dadurch, dass dieser Wert angepasst wurde, verändert sich aber noch nichts. Um die Reduzierung des CO2 also auch tatsächlich umsetzen zu können, muss sowohl im wirtschaftlichen als auch im privaten Sektor viel geschehen. Da die persönlichen Freiheiten laut des Verfassungsgerichtes eingeschränkt werden dürfen, könnte die Regierung auch das Autofahren und Fliegen angehen. Fahrverbote und autofreie Zone oder das Verbot von Verbrennern könnten somit deutlich schneller kommen als gedacht. Die Richter gaben auch an, dass das Recht auf die persönliche Freiheit immer weiter abnehme, je weiter der Klimawandel voranschreite. Je mehr wir nun also Auto fahren und CO2 in die Atmosphäre pusten, desto weniger werden wir es in naher Zukunft tun dürfen.

In der Tat lassen die Umweltzonen in Deutschland noch deutlich ältere Fahrzeuge zu als in anderen Ländern. Die Fahrzeuge haben häufig einen hohen Verbrauch von Diesel und Benzin und stoßen somit viel CO2 aus. Selbst Benziner von 1993, also fast 30 Jahre alte Fahrzeuge dürfen in Deutschland noch in die Umweltzonen einfahren. Seit Einführung der Plaketten im Jahr 2008 haben sich die Regeln quasi nicht verändert. Eine Verschärfung weg von den roten und gelben Plaketten im Jahr 2014 wurde auch nicht richtig umgesetzt. Eigentlich sollte die grüne Plakette überall verpflichtend sein, in Neu-Ulm darf man aber zum Beispiel weiterhin mit der gelben Plakette einfahren. Die Dieselfahrverbotszonen betreffen, außer in Stuttgart, nur einzelne Straßen und zeigen daher kaum einen Effekt. Deutschland müsste sich andere Länder als Vorbild nehmen und die Regeln in den Umweltzonen anziehen. In Paris ist zum Beispiel bereits ein Verbot der Plakette 2 ab 2024 festgelegt. Dies umfasst alle Dieselfahrzeuge, sowie Benziner mit der Euro-Norm 4.

Doch selbst wenn die alten Fahrzeuge ausgesperrt werden, könnte der CO2-Ausstoß zu hoch sein. Auch E-Autos erzeugen viel CO2, wenn sie mit einem Strommix aus Kohle geladen werden. Daher ist auch ein generelles Verbot von Fahrzeugen, oder eine starke Reduzierung der erlaubten Fahrten pro Jahr denkbar.

Was die Regierung uns auferlegt, wird sich zeigen. Wir sollten aber schon jetzt CO2 einsparen, wo es nur geht, damit wir auch in Zukunft noch Auto fahren und in den Urlaub fliegen dürfen.