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Welche Ausnahmen gibt es in den Umweltzonen?

Um Luftverschmutzung zu reduzieren, können Plaketten und Registrierungen nur solche Fahrzeuge bekommen, die die vorgegebenen Emissionsstandards einhalten. Allerdings gibt es diverse Ausnahmen von der Plaketten- und Registrierungspflicht. Wie auch bei allen anderen Regeln in den Umweltzonen, sind diese von Land zu Land sehr verschieden.

In Deutschland gilt eine generelle Plakettenpflicht nur für Pkw und Busse, sowie Transporter und Lkw unterschiedlicher Gewichtsklassen. Die Fahrzeugklasse L, zu denen Motorräder, Scooter und Quads gehören, sind in Deutschland generell nicht von der Plakettenpflicht betroffen. Hinzu kommt aber, dass auch eigentlich betroffene Fahrzeuge von der Plakettenpflicht ausgeschlossen sind, wenn sie bestimmte Eigenschaften erfüllen. Diese sind in Deutschland zum Beispiel alle Behindertenfahrzeuge mit einem blauem EU-Parkausweis und anerkannte Oldtimer mit H-Kennzeichen. Dabei ist es egal, um was für einen Fahrzeugtyp es sich handelt. Auch die Feuerwehr und Polizei, sowie Krankenwagen und das Militär sind von der Plakettenpflicht freigestellt.  

In Frankreich brauchen auch alle Krafträder der Fahrzeugklasse L eine Plakette. Somit bleiben dort nur die Traktoren, die generell von der Plakettenpflicht ausgenommen sind. Oldtimer sind in Frankreich außerdem nicht in den Umweltzonen erlaubt. Behindertenfahrzeuge brauchen in Paris, genau wie in Deutschland, keine Plakette. In anderen französischen Umweltzonen ist dies anders. Dort brauchen sie immer eine Plakette, sobald diese aber an der Windschutzscheibe klebt, gelten die Einfahrtsbeschränkungen für die Behindertenfahrzeuge nicht mehr. Das heißt, dass dann auch Behindertenfahrzeuge einfahren dürfen, die nur eine Plakette haben, die in einer bestimmten Umweltzone eigentlich verboten ist. Nicht von der Plakettenpflicht betroffen ist in Frankreich außerdem der ÖPNV. Die französische Regierung hat ihren Kommunen und Städten also die Möglichkeit gegeben, weiterhin (alte) Dieselbusse zu besitzen, während es andere Dieselfahrzeuge in Frankreich immer schwerer haben.  

In Belgien gibt es kaum Ausnahmen. Nur die Polizei, Feuerwehr und Krankenwagen sind von den Beschränkungen entbunden. In den Niederlanden hingegen gibt es eine sehr lange Liste von Ausnahmen. Zu diesen zählen dort in einigen Städten Umzugswagen, Betonmischer, Zirkuswagen und Showcars für Messen. Letztere brauchen allerdings eine vorherige Registrierung. Oldtimer sind dort ebenfalls ausgenommen, allerdings erst ab 40 Jahren. In Schweden sind nicht nur Ärzte von den Regeln der Umweltzonen befreit, auch Krankenschwestern und Hebammen, ja sogar Tierärzte, haben freie Fahrt. Auch die Küstenwache ist hier von den Emissionsstandards befreit. In der einzigen Schweizer Umweltzone in Genf müssen sich Taxis nicht an die Regelungen halten.  

Neben den generellen Regeln, die manchmal nur bestimmte Fahrzeugtypen betreffen, gibt es also eine enorme Vielfalt von Ausnahmen für die Umweltzonen. In der Green-Zones App kann man seinem Fahrzeug Eigenschaften wie zum Beispiel „Oldtimer“ oder „Behindertenfahrzeug“ hinzufügen, so dass die App die Karte und den Einfahrstatus der Umweltzonen entsprechend anpasst.  

Übrigens, die wohl abgefahrensten Ausnahmen gibt es wohl in Italien. Dort ist man in einigen Kommunen von den Regeln befreit, wenn man Nudeln oder Mehl transportiert. Die Prioritäten sind dort also klar definiert. Pasta geht vor saubere Luft.