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Taunus: Lärmfahrverbote auch für E-Motorräder

Beliebte Strecken im Hochtaunus bleiben auch für E-Motorräder gesperrt. Nach anfänglicher Verwirrung, wurde die Verbotsausweitung auf elektrisch betriebene Krafträder offiziell bestätigt.

Indem sie leiser und sauberer unterwegs sind, bekommen E-Motorräder oft Zugang auch zu Bereichen, in den Krafträder mit Benzin- oder Dieselantrieb gar nicht fahren dürfen. Das sei aber im Hochtaunuskreis nicht mehr der Fall.  Zwar waren E-Motorräder auf die Strecken zunächst erlaubt. Jedoch scheint es, dass es sich um einen Irrtum von Seiten der Verkehrsbehörden handelte. Nun sei es aber klar, dass auch elektrische Krafträder dem Fahrverbot unterworfen seien.  

Im Sinne der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) sollten die Verbote Krafträder umfassen, deren Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h und deren Hubraum über 50 Kubik läge. Dies erläuterte die Behörde im Rahmen der Ankündigung der Motorradfahrverbote für verschiedene Strecke in Taunus. Somit wäre das Fahren mit E-Motorrädern dort erlaubt, da diese weder einen Verbrennungsmotor, noch einen Hubraum haben. Die Erlaubnis beruhte jedoch auf einer ungenauen Formulierung, die zu einem Interpretationsfehler führte. Denn die StVZO im Kontext Geschwindigkeit und Hubraum per "und/oder" definiert.  

Nach Nachfrage des Bundesverbands der Motorradfahrer haben die Verkehrsbehörden nun Klarheit geschafft. Bedeutungsvoll für die Auslegung des Verbots sei es nicht nur die StVZO, sondern hauptsächlich in diesem Fall die Definition des Verkehrsschildes 255. Ein Verkehrszeichen, das nämlich das Verbot für alle Krafträder, Beiwagen, Kleinkrafträder und Mofas ausspricht. Dabei bezieht es sich auf die in den Zulassungsbescheinigungen eingetragene Fahrzeugart und nicht auf die Art des Antriebs. Die im Hochtaunus verhängten Fahrverbote auf gewissen Strecken gelten also, so die Behörde, nicht nur für Motorräder mit Verbrennermotor. Elektromotorräder der Klasse L3e (Kraftrad, zweirädrige Fahrzeuge über 50 cm³ und/oder über 45 km/h) seien ebenso von den Streckensperrungen betroffen.  

Der Taunus ist natürlich nicht die einzige Region in Europa, die Maßnahmen gegen den lästigen Lärmpegel einführt. In vielen Ländern, etwa in den Niederlanden und in Österreich, haben die Bürger vom Lärm, und insbesondere von lauten Motorrädern, genug gehabt. Aufgrund der Lärmbelästigung seien Motorräder in bestimmten Gebieten Österreichs verboten. Bereits seit 2020 ist zum Beispiel eine Lärmschutzzone in Außerfern aktiv. Ist hier das Standgeräusch eines Motorrads lauter als die erlaubte 95 Dezibel, bekommt der Fahrer eine Buße in Höhe von 220 €. Das hier gefolgte Prinzip sei aber anders als im Hochtaunuskreis. Die Tiroler Lärmschutzzone betrifft nämlich nicht die viel leiser elektrische Krafträder und bleibt dennoch ein Erfolg.  

Zweifel an der tatsächlichen Nützlichkeit und Wirksamkeit des Taunusverbots lassen sich daher aufkommen. Wird die Region einen Rückschritt machen oder wird sie an ihrer Position festhalten? In der Zwischenzeit wächst die Unzufriedenheit unter der Elektromotorradfahrern, die gerne die Straßen des Hochtaunus befahren. Einige planen sogar eine gerichtliche Klage.