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Luftverschmutzung: Griechenland vor Gericht

Wegen anhaltender Luftverschmutzung hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) den Balkanstaat letzte Woche verurteilt. Wie schon Frankreich und Deutschland zuvor habe auch Griechenland nicht genug für die Einhaltung der Schadstoffgrenzwerte getan.

Es passiert öfter als erwünscht, dass Schadstoffgrenzwerte anhaltend überschritten werden – und dass dafür eine gewisse politische Untätigkeit gegenüber den erforderlichen Klimaschutzmaßnahmen zumindest zum Teil verantwortlich sei. In Europa wurde die französische Regierung zum Beispiel schon zwei Mal in den letzten zwei Jahren wegen unzureichender Reaktion auf die alarmierenden Luftverschmutzungswerte verurteilt. Auch Deutschland wurde schon einmal vom EU-Gerichtshof gerügt, weil die Grenzwerte für Stickstoffdioxid über Jahre überschritten wurden. Jetzt scheint es Griechenland zu sein, das die Aufmerksamkeit des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) auf sich gezogen hat. 

Gegen EU-Recht habe Griechenland nämlich nach dem EuGH-Urteil vom letzten Donnerstag (16.02.2023) verstoßen. Konkret geht es, um den dauerhaft hohen Stand der Luftqualitätswerte. Eine anhaltende Luftverschmutzung, wegen der die EU-Kommission das Land verklagt hatte. Vor allem in der Hauptstadt sei die Emissionslage alarmierend. Hier, im Ballungsraum von Athen, wurde der Stickstoffdioxid-Jahresgrenzwert seit 2010 bis einschließlich 2020 systematisch überschritten. Dabei, so der Gerichtshof weiter, habe Griechenland kaum darauf reagiert. „Keine geeigneten Maßnahmen“ wurden vom griechischen Staat proaktiv eingeführt, um die Luftverschmutzung so gering wie möglich zu halten. Denn zwar ist es immer wünschenswert Schadstoffemissionen immer weiter zu reduzieren, es ist aber derzeit unerlässlich zumindest die Grenzwerteinhaltung gewährleisten zu können. 

Wie die Regierung damit umgehen wird, um die Luftverschmutzungslage nun wieder unter Kontrolle zu bringen, steht aber noch nicht fest. Als weitaus unzureichend gelten insofern die bisher eingeleiteten Maßnahmen. In ganz Griechenland sind nur zwei Umweltzonen aktiv - beide in Athen. Und auch dort scheinen die dafür gültigen Vorschriften nicht in der Lage zu sein, die gewollte Klimaschutzwirkung entfalten zu können. Ihre Auswirkung auf die Luftqualität ist relativ gering, was nicht zuletzt an ihrem Basiskonzept liegt. Erstens betreffen sie nur Fahrzeuge aus Griechenland, sodass im Ausland zugelassene Autos die Luft weiterhin verschmutzen dürfen. Außerdem ist die Umweltzone „Athen kleiner Ring“ saisonabhängig und gilt daher nur zwischen Oktober und Juli - nach dem Prinzip der wechselnden Nummernschilder in diesen Monaten. Selbst die ältesten und umweltschädlichsten Verbrenner können also am richtigen Tag die Straßen von Athen befahren. Die zweite Zone „Athen großer Ring“ ist hingegen nur wetterbedingt aktiv. Selbst wenn sie aktiv ist, dürfen jedoch noch Fahrzeuge einfahren, die 2000 zugelassen wurden - d.h. Euro2. Es wundert daher nicht, dass die Luft nicht besser wird. 

Sicherlich muss Griechenland flächendeckend eingreifen, um somit Emissionen in unterschiedlichen Bereichen senken lassen zu können – angefangen beim Verkehr, aber auch in viele anderen Sektoren, wo Schadstoffausstöße besonders hoch sind. Klar ist nämlich, wie tiefgreifend sich die langfristige Aussetzung gegenüber schadstoffreicher Luft auf die menschliche Gesundheit auswirkt – sowie welche negativen Folgen die Luftverschmutzung für das gesamte Ökosystem und die Umwelt im Allgemeinen hat. Es reicht nicht aus, etwa Grenzwerte zu setzen, ohne durch geeignete Instrumente sicherzustellen, dass diese eingehalten werden können – und zwar langfristig und mit Potenzial zur kontinuierlichen Verbesserung im Sinne des Klimaschutzes. Obwohl ein Gerichtsverfahren unter dem Gesichtspunkt des staatlichen Ressourceneinsatzes nicht unbedingt der effizienteste Weg ist, um die Länder dazu zu bringen, auf die Schadstoffwerte zu achten, ist es nicht verwunderlich, dass der Europäische Gerichtshof immer mehr Länder wegen unzureichender Maßnahmen zur Einhaltung der Grenzwerte verklagt. 

Es ist an der Zeit zu handeln, und der EuGH fordert letztendlich auf, genau das zu tun. Es bleibt abzuwarten, wie und ob sich Griechenland zu Änderungen und Ergänzungen seiner Umwelt- und Verkehrspolitik entschließen wird.