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EU: Kein Schadensersatz für Opfer der Luftverschmutzung

In seiner letzten Entscheidung des Jahres verweigert der Europäische Gerichtshof (EuGH) das Recht auf Schadensersatz. Das Klagerecht zur Aufforderung von Maßnahmen für eine bessere Luft bleibt aber bestätigt – zur Erleichterung von Bürgern und Umweltorganisationen.

Wer durch die Schadstoffbelastung in der Luft krank geworden ist, kann keinen Schadenersatz vom Staat verlangen. Nur unter bestimmten nationalen Vorschriften werden EU-Länder haftbar bleiben. Dies ist der Beschluss des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg, welcher im Rahmen eines Klageverfahrens in Frankreich dazu eingeladen wurde, die offizielle Rechtsmeinung der Union abzuklären.  

Der EuGH verneinte nämlich einen Schadenersatzanspruch und argumentierte, dass die Luftqualitätsrichtlinien zwar die Mitgliedstaaten verpflichteten, für saubere Luft zu sorgen. Diese Verpflichtungen verleihen aber dem Einzelnen keine Rechte, die zu Schadensersatz führen könnten. Denn allgemeines Ziel der Vorschriften sei schließlich der Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt – nicht des einzelnen Bürgers. Nachrichten, die auf den ersten Blick überwiegend negativ erscheinen, aber auch positive Aspekte aus Sicht der Bürger und Umweltorganisationen enthalten.  

Dabei erinnert der Gerichtshof daran, dass Einzelpersonen weiterhin das Recht haben müssen, von den Behörden Maßnahmen für bessere Luft – wie etwa Luftreinhaltungspläne oder Diesel-Fahrverbote - zu erstreiten. "Unsere bisherige Klage-Strategie zur Durchsetzung der sauberen Luft wurde ausdrücklich bestätigt, nämlich dass Bürger das Recht haben, "erforderliche Maßnahmen" einzuklagen", erklärte DUH-Geschäftsführer Jürgen Resch. Der EuGH habe zwar in diesem Fall gegen Schadensersatz entschieden, schließe das aber in vielen anderen Fällen nicht aus. Der Gerichtsbeschluss bedeutet also nicht das endgültige Ende aller Bemühungen von etwa der Deutschen Umwelthilfe oder anderen Verbänden, Länder und Regierungen zur Verantwortung zu ziehen. Dieser habe jedoch, so das deutsche Umweltministerium, für „Klärung und Orientierung gesorgt“.  

Nach wie vor, unabhängig vom Schadensersatzanspruch für den Einzelnen, wird für den Staat die Verpflichtung bestehen, die EU-Luftqualitätsgrenzwerte einzuhalten – sagt die Bundesregierung hierzu weiter. An der Annäherung an die strengeren Vorgaben der Weltgesundheitsorganisation werden sie ebenso im EU-Ausschüssen zusammen mit den anderen Staaten arbeiten. Vor allem, wenn es darum geht, gesundheitsschädliche Folgen - die sich aus einer schlechten Luftqualität ergeben - einzugrenzen. Handlungsbedarf sieht das Haus von Steffi Lemke (Grüne) vornehmlich bei den Feinstaub-Grenzwerten. Da genau hier die gesundheitlichen Auswirkungen am stärksten seien, hieß es.  

Ein neues Nationales Luftreinhalteprogramm soll dabei helfen und Vorschriften und Standards im Sinne des Klimaschutzes neu formulieren. Ein lang erwarteter Luftschutzplan, der nach einigen Angaben des Ministeriums bereits in der ersten Hälfte des nächsten Jahres veröffentlicht werden könnte. Ob dieser weitere Änderungen mit sich bringen wird, beispielsweise bei den Umweltzonenregeln, bleibt noch abzuwarten.