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Handy-Blitzer: Nächster Schritt Scannen von Umweltplaketten?

Anhand von neuen Blitzern erwägt der luxemburgische Verkehrsminister Bausch Handynutzer am Lenker auf frischer Tat zu erwischen. Weitere Einsatzgebiete seien ebenso möglich. Sorgen um Datenschutz tauchen aber inzwischen schon auf.

Ablenkung am Steuer, vor allem durch Handynutzung, gilt unter den häufigsten Ursachen für Verkehrsunfälle. Auch in Luxemburg, wo es im Juni im Fokus einer landesweiten Verkehrssicherheitskampagne stand, seien viele Fahrerinnen und Fahrer oft dabei erwischt worden. Nun überlegt Verkehrsminister François Bausch auch im Großherzogtum sogenannte Handy-Blitzer zum Einsatz zu bringen. Schon in anderen Regionen, wie etwa in dem deutschen Rheinland-Pfalz, seien nämlich solche Geräte in Nutzung. Genau diese Entwicklungen und neuesten Innovationen bezüglich der derzeit auf dem Markt befindlichen Modelle folge das Ministerium für Transport mit Interesse. Sollte ein getestetes Modell sich als zuverlässig erweisen – so Bausch in seiner Antwort auf eine parlamentarische Anfrage - „könnte die Einführung eines solchen Systems in Luxemburg in der Tat in Betracht gezogen werden“.  

Zu den vielversprechendsten Geräten gehört die Monocam. Bereits seit gut einem Monat wird die Kontrollkamera in Trier, unweit der luxemburgischen Grenze, auf die Probe gestellt. Platziert auf einer Brücke über dem Verkehr, übermittelt sie per Livestream Daten auf den Laptop von Polizisten in einem Kontrollbus. Nur wenn das gefertigte Bild deutlich einen Verstoß erkennen lässt, erfolge eine Speicherung und Ahndung, laut Mitteilung der Polizei. Aber selbst wenn das stimmen sollte, ist die Verwendung von Handy-Blitzern am Ende immer noch eine Frage des Datenschutzes.  

Das eine Verkehrskamera zunächst einmal alle vorbeifahrenden Fahrzeuge filmt und dabei anlasslos Bilder von Fahrzeugführern und Kennzeichen erhebt, habe nämlich schon heftigen Kritik ausgelöst. Aus einem rechtlichen Sichtpunkt sei es ebenso nicht so einfach. Auch in Rheinland-Pfalz wurde eine spezielle gesetzliche Grundlage benötigt, um das sechsmonatige Pilotprojekt zu ermöglichen. In Luxemburg sei die juristische Lage nicht anders. Nicht erlaubt sei derzeit die Auswertung der von Radargeräten gesammelten Daten über Handysünder am Steuer. Eine Anpassung der Rechtsvorschriften sei durchzuführen, sollte eine datenschutzkonforme und automatisierte Sanktionierung von Verkehrsverstößen von der Regierung genehmigt werden.  

Handy-Blitzer, insbesondere wenn Luxemburg und weitere Länder folgen werden, könnten nicht nur die Unfallrate durch Handynutzung am Lenker sinken lassen. Die Technik könnte sich auch in anderen Bereichen der Verkehrsüberwachung als nützlich erweisen und somit zu effizienteren Durchführungen von Straßenkontrollen führen. So könnten neue Geräte beispielweise dabei helfen, fehlende Umweltplaketten zu erkennen und das Fahrzeug demnach zu melden. Somit könnte das Einfahren und der Verkehrsstrom in den Umweltzonen effizienter unter Kontrolle der zuständigen Behörden bleiben. Nur das Scannen der Plakette könnte schon reichen. Bevor all dies möglich ist, müssen alle Zweifel in Sachen Datenschutz gelöst werden. Ein Gleichgewicht zwischen der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer und deren Recht auf Schutz der Privatsphäre sei jedoch nicht einfach zu finden.