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Förderung für gewerbliche Flotten

Die Bundesregierung will auch die Logistiksparte in Richtung grüner Mobilität anstoßen. Ein neues Förderprogramm unterstützt daher sowohl neuzugelassene Transporter und Lkw mit alternativem Antrieb sowie alte Diesel, die umgerüstet werden. Mehr als 500 Millionen Euro stehen bereit.

Die Förderrichtlinie für Nutzfahrzeuge mit alternativen Antrieben erlaubt es Haltern von gewerblich genutzten Transportern und Lkw Gelder für ihre neuen, grünen Fahrzeuge einzustreichen. Der erste Aufruf läuft vom 16.08.2021 bis zum 27.09.2021. Etwa 508 Millionen Euro will die Bundesregierung für die Maßnahme in die Hand nehmen. Mit dem Förderprogram, das zuvor von der EU-Kommission genehmigt wurde, will die Regierung die Umstellung auf alternative Antriebe wie Elektro- und Brennstoffzellen der gewerblichen Fahrzeugflotte in Deutschland ankurbeln.

Für die Förderung zulässig sind Unternehmer, kommunale Unternehmen und Körperschaften sowie Anstalten des öffentlichen Rechts und eingetragene Vereine.  

Voraussetzung für die Förderung ist außerdem, dass das geförderte Fahrzeug erst nach der Bewilligung des Antrages auf den Antragsteller zugelassen wird. Die Fahrzeuge müssen hierbei nicht komplett neu sein, dürfen aber höchstens 10.000 Kilometer auf den Straßen unterwegs gewesen sein. Der Halter muss das Fahrzeug im Anschluss dann mindestens 4 Jahre benutzen. N1- und N2-Fahrzeuge werden nur gefördert, wenn sie komplett mit Batterie oder Brennstoffzelle betrieben werden. N3-Fahrzeuge, also schwere Lkw mit über 12 Tonnen, können auch als Plug-In-Hybride oder Oberleitungshybridfahrzeuge eine Förderung bekommen. Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, übernimmt der Bund 80% der Mehrkosten verglichen zu einem Fahrzeug mit konventionellem Antrieb.

Doch nicht nur neue Fahrzeuge mit alternativem Antrieb können von der Förderung profitieren. Das Förderprogramm gilt auch für umgebaute Dieselfahrzeuge über 3,5 Tonnen, also N2- und N3-Fahrzeuge. Sie müssen vollständig auf einen Elektro- oder Brennstoffzellenantrieb umgerüstet worden sein. So können Fahrzeuge, die bereits zur Flotte gehören und nicht neu angeschafft werden, also trotzdem von der Unterstützung profitieren.

Als dritten Pfeiler der Maßnahme werden auch Tank- und Ladeinfrastruktur unterstützt. So wird zum Beispiel der Bau von mobilen und stationären Normal- und Schnellladepunkten, aber auch die Installation von Wasserstofftankstellen unterstützt. Genau wie die Fahrzeuge muss die Infrastruktur im Anschluss mindestens 4 Jahre in Benutzung sein. Lediglich Oberleitungen fallen nicht unter die Förderrichtlinie.

Der nächste Monat wird also zeigen, ob die Förderung den gewünschten Anstoß für die Mobilitätswende im Gewerbe geben kann.