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Deutschland: Alle Tesla-Ladesäule illegal

Rund 1800 Ladestationen werden vom US-Unternehmen in der Bundesrepublik betrieben. Nun habe eine Untersuchung ergeben, dass sie gegen das Eichrecht verstoßen. Den Behörden seien aber die Hände gebunden.

Immer weiter wird das deutsche Ladenetz zur Beförderung der Elektromobilität ausgeweitet. Dabei spiele der US-amerikanische Autohersteller Tesla, mit seinen rund 1800 Ladepunkten, eine bedeutsame Rolle und erhöht die Verfügbarkeiten. Jetzt wurden die Super-Charger doch unter die Lupe genommen, nachdem eine Untersuchung des Förderprojekts „IKT für Elektromobilität“ Unrechtmäßigkeiten bei dem Ladenetz festgestellt habe.  

Das Problem liege nämlich bei der fehlenden Eichung der Ladesäulen, welche einen klaren Verstoß gegen das deutsche Eichrecht darstellt. Dieses besagt, dass jede Ladestation in Deutschland, an der Strom nach Kilowattstunde abgerechnet wird, über einen präzisen und geeichten Stromzähler verfügen muss – im öffentlichen Raum, sowohl als auch auf Betriebs- und Privatgelände. Wie bei einem herkömmlichen Tankstopp mit Sprit solle die genaue geladene Strommenge auch bei der E-Tankstelle angezeigt werden. Dies sei aber bei den Tesla-Superchargern, dem Untersuchungsbericht nach, nicht der Fall. Die Kunden können nicht mehr darauf vertrauen, dass ihnen die korrekte Strommenge abgerechnet wird.  

Dass die Tesla-Ladesäule gerade ungeeicht seien – und dadurch per gesetzt illegal sind - sei den deutschen Behörden bekannt. Obwohl Tesla damit gegen das deutsche Gesetz verstoße, können diese offenbar nicht so viel unternehmen. „Wir verfahren mit den Tesla-Ladesäulen genauso wie mit allen anderen Schnellladesäulen: Der gesetzeswidrige Betrieb wird nicht behindert und nicht sanktioniert“, erklärt Thomas Weberpals, Leiter des Bayerischen Landesamtes für Maß und Gewicht.  

Würden Deutschland und die Länder das geltende Recht durchsetzen - sagt Weberpals weiter - müssten „Tausende Ladesäulen unverzüglich nachgerüstet oder stillgelegt werden“. Nur ein Nachrüstungsprozess der von Tesla betriebenen E-Säulen könnte dem Staat Rechtskonformität gewährleisten und gleichzeitig den Kunden faire Preise und Leistungen sichern.   

Zeit- und kostenintensiv sei jedoch die Vollendung einer solchen Geräteanpassung. Obwohl das dafür zuständige Landesamt für Mess- und Eichwesen Berlin-Brandenburg bereits an der Bearbeitung ist, könnte die Systemumstellung noch einige Zeit dauern. Bestätigt habe dies auch Katharina Boesche, Leiterin der IKT-Fachgruppe für Recht-Begleitforschung. Zu erwarten sei es ihrer Meinung nach, „dass der Nachrüstungsprozess von Schnellladeinfrastruktur sich noch bis zum Ende des Jahres 2023 hinziehen wird.“ 

Bis dahin wird es weiterhin unklar bleiben, wie viel Strom die Menschen an den Superchargern bekommen. Eine Nachricht, die einerseits unter den Kunden für Verunsicherung sorgen wird und anderseits zu einem Rückgang im allgemeinen Vertrauen und Interesse an der E-Mobilität führen könnte. Eine unerwünschte Tendenz auch aus Umweltgründen. Denn die Illegalität des Tesla-Ladenetzes könnte das öffentliche Bild des Elektroautosektors schaden, welches eine führende Rolle bei der Verkehrsdekarbonisierung in Europa – und damit bei der Erreichung der Klimaziele – spielen sollte.