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Neue Umweltzonenregeln im Februar 2023

Auch in diesem Monat setz die Verkehrs- und Klimapolitik in Deutschland, England und Frankreich auf die Einführung oder Verschärfung von Umweltzonenvorschriften, Dieselfahrverboten und autofreien Tagen – mit dem Ziel, Schadstoffemissionen auf den Straßen zu mindern und die Luftqualität im Sinne des Umwelt- und Gesundheitsschutzes zu verbessern. Green-Zones® listet die neuen Regeln für den Februar auf.

Deutschland

Nach Gerichtsanforderung wird die Stadt von München (Bayern) eine neue Dieselfahrverbotszone (NOx-Zone) im Rahmen ihres Luftreinhalteplans einführen. Die Umsetzung wird dabei in 3 Stufen erfolgen - die erste davon, welche am 01.02.2023 mit dem Verbot von Dieselfahrzeugen mit Abgasnorm Euro4 (und schlechter) startet. Nicht betroffen sind daher zunächst Euro5-Diesel und Fahrzeuge mit entsprechender Hardwarenachrüstung. Nur bei fehlender Einhaltung der Grenzwerte wird es jedoch zur nächsten Stufe kommen, welche verschärfte Vorschriften für die Einfahrt in das betroffene Gebiet vorsieht. Einige Ausnahmen sind für die NOx-Zone vorgesehen, und zwar etwa für Anwohner, Lieferverkehr, Beschäftigte im Schicht- und Pflegedienst und Handwerker mit Parklizenz. Ebenso erlaubt sind die Zu- und Rückfahrten von der Großmarkthalle über den Mittleren Ring und den Korridor „Schäftlarnstraße“, vom Autoreisezug (München-Ostbahnhof) über den Mittleren Ring, von dem Parkplatz Olympiastadion -Parkharfe anlässlich des Besuchs von Veranstaltungen auf dem Olympiagelände über die südliche Zu- bzw. Abfahrt (Dachauer Straße, Landshuter Allee, Toni-Merkens-Weg, Sapporobogen) und von Camping-Mobilen von dem Campingplatz Thalkirchen über den Mittleren Ring. Die Beantragung einer Sondererlaubnis ist aber dafür teilweise erforderlich. Jeder, der zum Beispiel beruflich über den Ring oder in die Innenstadt fahren muss, kann nämlich eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Diese kostet pro Jahr 50 Euro - ein ziemlich niedriger Preis, der die Wirksamkeit der Dieselfahrverbotszone gefährden könnte. 

Zudem vergrößert sich auch die grüne Umweltzone, die geografisch mit dem Gebiet der Dieselfahrverbotszone übereinstimmt. Nicht nur die Straßen innerhalb des Mittleren Rings, sondern auch der Ring selbst – mit Ausnahme der Brudermühlbrücke durch den Tunnel bis zur B11 - sind nun von der Umweltzone umfasst. 

England

In England sind hingegen die Stadt von Sheffield (Yorkshire), sowie Newcastle und Gateshead im Großraum Tyneside, die eine neue Umweltzone einführen. In Sheffield wird diese die innere Ringstraße und das Stadtzentrum umfassen - im Tyneside den größten Teil des Stadtzentrums von Newcastle, einschließlich der Strecken über die Brücken Tyne, Swing, Redheugh und High Level. Während die neue Umweltzone in Sheffield erst Ende des Monats, und zwar am 27. Februar, in Kraft treten wird, sind die neuen Vorschriften für die Umweltzone in Newcastle-Gateshead bereits seit Ende Januar in Kraft. Bei beiden Städten handelt es sich um eine Umweltzone der Klasse C. Sie ist ständig gültig und betrifft Dieselfahrzeuge der Klassen 0 bis 5, sowie Benziner der Klasse 0 bis 3. Etwa Taxis - einschließlich Hackney Carriages und private Mietfahrzeuge - die unter Euro 6 Diesel oder Euro 4 Benzin sind, ist die Einfahrt in die Zone daher verboten. Das Gleiche gilt in Sheffield und Newcastle-Gateshead für Busse, Reisebusse und Lastkraftwagen unter Euro6 (Diesel) und leichte Nutzfahrzeuge unter Euro6 (Diesel) oder Euro4 (Benzin). Zudem sind in Sheffield auch Wohnmobile mit einem Gesamtgewicht über 3,5t ebenfalls vom Fahrverbot betroffen. Nur Pkw, Oldtimer-Fahrzeugen mit mehr als 40 Jahren und Notfallfahrzeugen sind nämlich zusammen mit den Anwohnern davon ausgenommen. Die Zufahrt in die Umweltzone wird in Sheffield, als auch im Tyneside, durch die automatische Nummernschilderkennung (ANPR) reguliert. Fahrzeuge, die nicht die Kriterien erfüllen, können jedoch zum Einfahren eine Gebühr für jeden Tag bezahlen, an dem Sie in die Zone einfahren. Das wären circa £10- £12,50 pro Tag für Transporter und Taxis; £50 pro Tag im Fall von Reisebussen, Busse und Lkw. 

Frankreich

Keine neue Umweltzone treten in Frankreich in diesem Monat in Kraft. Bestätigt wird aber die schon seit einiger Zeit bestehende Initiativen der autofreien Sonntage. In Paris und Bordeaux werden alle Fahrzeuge – mit der Ausnahme von Taxis, Lieferwagen, Anwohner und Pflegepersonal – jeden ersten Sonntag im Monat stehen bleiben müssen. In der französischen Hauptstadt wird das Fahrverbot von 10 Uhr bis 18 Uhr gelten, und zwar auf dem Gebiet des 1., 2., und 3. Arrondissement (d.h. die rechte Seite vom Ufer im Zentrum) und die Champs-Élysées. In der Innenstadt von Bordeaux unterschieden sich die Zeiten für die autofrei Sonntage je nach Saison: Das Fahrverbot ist von November bis Februar zwischen 10 Uhr und 18 Uhr gültig, von März bis Oktober zwischen 10 Uhr und 19 Uhr. Im August gibt es keinen autofreien Sonntag.  

Ebenso nicht zu vergessen sind alle bereits aktive Umweltzonen in Deutschland, England und Frankreich – sowie im Rest Europas. Alle Informationen dazu stehen euch wie immer auf unsere Webseite und in der Green-Zones App zu Verfügung.