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Mehr Umweltzonen und hartes Vorgehen gegen Verbrenner? Bundesregierung muss nach Gerichtsurteil handeln

Die DUH und der BUND haben Recht bekommen: Die Bundesregierung muss in Sachen Verkehr und Gebäude sofort gegensteuern, um die CO2-Emissionen der beiden Sektoren zu reduzieren. 2021 und 22 hatte die Regierung ihre Ziele nicht erreicht. Drohen jetzt mehr Umweltzonen und weitere Maßnahmen, um den Verkehr drastisch zu reduzieren?

In seiner jüngsten Entscheidung hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg die Bundesregierung dazu verurteilt, Sofortprogramme für mehr Klimaschutz im Verkehr und bei Gebäuden aufzulegen. Damit zielt das Gericht auf die Sektoren ab, in denen Deutschland in den vergangenen Jahren die Klimaziele verfehlt hat. Die Entscheidung folgt auf Klagen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) und des Umweltverbands BUND.

Nachdem die Regierung die Klimaziele verfehlt hatte, hatte diese nicht gehandelt, um im nächsten Jahr eine bessere Bilanz zu erreichen. Stattdessen plante sie eine Gesetzesänderung, in der die unterschiedlichen Sektoren ihre jeweiligen Klimaziele nicht mehr individuell erreichen müssen, sondern nur noch die Gesamtbilanz der unterschiedlichen Sektoren entscheidend sind.

Diese Entscheidung zeigt eine enorme Ignoranz der Regierung in Bezug auf die Relevanz der Klimaziele. Dabei wäre gerade im Verkehrssektor eine Reduzierung des CO2-Ausstoßes mit leicht zu implementierenden Maßnahmen erreichbar. Statt die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts zu akzeptieren und zu Handeln hat die Regierung angekündigt, Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen. Sie verweist auf die Änderung des Gesetzes, die das Urteil hinfällig machen würde, da die Verfehlung der einzelnen Sektoren dann keine Rolle mehr spielt.

Die Kläger, DUH und BUND, begrüßten das Urteil und forderten sofortiges Handeln der Bundesregierung, etwa in Form eines Tempolimits. Sie unterstreichen damit die Notwendigkeit konkreter und umsetzbarer Maßnahmen, die einen unmittelbaren Einfluss auf die Emissionswerte haben können.

Neben dem Tempolimit wären auch mehr Umwelt- und Null-Emissions-Zonen eine Möglichkeit, um die CO2-Bilanz des Verkehrssektors zu senken. Eine andere Möglichkeit wäre die Verschärfung der Regeln in den bestehenden Umweltzonen. Verglichen mit vielen anderen Ländern sind die Regeln in Deutschland recht lasch. Diesel-Fahrzeuge mit Euro-Norm 4 sind weiterhin erlaubt. Diese produzieren nicht nur Feinstaub und Stickoxid, der zu hoher Luftverschmutzung beiträgt, sondern durch die Nutzung fossiler Brennstoffe eben auch Treibhausgase, die klimaschädlich sind.

Null-Emissions-Zonen wären ein Schritt in eine noch klimagerechtere Zukunft. Andere Länder in Europa gehen auch hier voran. In Schweden wird es bald die erste flächendeckende Null-Emissions-Zone Europas in der Innenstadt von Stockholm geben. Auch in Holland werden ab 2025 in manchen Städten nur noch bestimmte Fahrzeugkategorien mit Elektroantrieb erlaubt sein. Andere Länder wie Großbritannien erlauben zwar noch Verbrenner, allerdings nur noch mit besserer Euro-Norm als in Deutschland.

Eines steht fest, die kürzliche Gerichtsentscheidung ist ein Weckruf für die Bundesregierung, mehr für den Klimaschutz zu tun. Auch wenn die Regierung durch die Änderung des Gesetzes einen Ausweg sieht, der Verpflichtung, mehr für den Klimaschutz zu tun, kann sie nicht entkommen. Die Sektoren, die in den letzten Jahren die Klimaziele erreichten und somit den Verkehr- und Gebäudesektor auffangen konnten, werden dies in den nächsten Jahren wohl nicht mehr können. Die Energie- und Industrie-Sektoren waren vor allem auch durch die politisch angespannte Situation in Osteuropa und die Energiekrise auf Sparflamme gefahren.  Es ist also klar, dass noch viel mehr getan werden muss und die Bundesregierung ihrer Verantwortung gerecht werden muss, statt Auswege zu schaffen. Der Klimawandel wartet nicht!