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Elektroauto-Schock: Schweiz enthüllt astronomische Kosten und Steuerverluste durch EV-Boom!

Die Schweiz hat angekündigt, die steuerlichen Anreize für den Kauf von Elektrofahrzeugen (EVs) ab dem 1. Januar 2024 abzuschaffen, da man sich Sorgen über die steigenden Steuerausfälle aufgrund des EV-Booms macht. Importeure von Elektrofahrzeugen müssen nun eine Steuerabgabe in Höhe von vier Prozent des Importpreises des Fahrzeugs entrichten. Damit wird die seit 1997 geltende Steuerbefreiung aufgehoben.

Die Entscheidung ist eine Reaktion auf die zunehmenden Einnahmeausfälle bei der so genannten Automobilsteuer, die durch die wachsende Beliebtheit von E-Fahrzeugen, die in der ersten Hälfte des Jahres 2023 23 Prozent der Neuzulassungen ausmachen, noch verstärkt werden. Der Schweizer Bundesrat rechnet allein für das laufende Jahr mit Steuerausfällen von 100 bis 150 Millionen Schweizer Franken. Die kumulierten Steuerausfälle für die Jahre 2024 bis 2030, wenn die Steuerbefreiung fortgesetzt wird, werden auf zwei bis drei Milliarden Schweizer Franken geschätzt.

Als die Steuerbefreiung eingeführt wurde, sollte sie die deutlich höheren Anschaffungskosten von E-Fahrzeugen ausgleichen. Da die Produktionskosten für Elektroautos jedoch stetig sinken, geht der Bundesrat davon aus, dass bis 2025 eine Preisparität zwischen Autos mit fossilen Brennstoffen und Elektroautos erreicht werden wird.

Die Änderung betrifft die "Schuldner", in diesem Fall die Importeure der Fahrzeuge, die die Möglichkeit haben, die Steuerkosten auf den Verkaufspreis aufzuschlagen. Die Kfz-Steuer in der Schweiz ist zweckgebunden, wobei die Einnahmen dem Nationalen Straßen- und Agglomerationsverkehrsfonds (NAF) zufließen.

Der Schritt der Schweiz steht in krassem Gegensatz zum Ansatz der deutschen Regierung, die versucht, die steuerlichen Anreize für E-Fahrzeuge auszuweiten. Das aktuelle Steuergesetz in Deutschland sieht vor, dass Arbeitnehmer nur 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises eines vollelektrischen Firmenwagens für die private Nutzung zahlen müssen, sofern das Auto weniger als 60.000 Euro kostet.

Dies hat jedoch Kritik von Umweltverbänden wie der Deutschen Umwelthilfe (DUH) ausgelöst, die argumentieren, dass die Regelung den Kauf großer, übermotorisierter Elektro-Firmenwagen fördert, und die Abschaffung des "sozial ungerechten und klimaschädlichen Dienstwagenprivilegs" fordern.

Die unterschiedlichen Steuerstrategien verdeutlichen die Herausforderung für die Regierungen, die Förderung nachhaltiger Mobilität mit der Notwendigkeit in Einklang zu bringen, die Steuereinnahmen angesichts des wachsenden Marktes für Elektroautos effektiv zu verwalten.