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Deutschland: BUND verklagt Bundesregierung

Wegen Verfehlung der Klimaziele geht der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) gerichtlich gegen die Ampel-Regierung vor. Sofortprogramme sollen bald Platz in der Umsetzung finden, wenn Deutschland die Klimaschutz-Lücke in den Bereichen Verkehr und Gebäude schließen will.

Vor einigen Monaten wurde die französische Regierung wegen unzureichender Reaktion auf die alarmierenden Luftverschmutzungswerte vor Gericht gebracht. Dabei handelt es sich um die zweite Verurteilung in vier Jahren, um den Staat zum Handeln zu bringen. Aber auch in anderen Ländern sehen sich Umweltverbände zunehmend gezwungen, rechtliche Schritte einzuleiten, um die Einhaltung von Umweltschutzstandards zu gewährleisten. Jetzt scheint Deutschland an der Reihe zu sein. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat gerade eine Klage vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg gegen die Bundesregierung eingereicht. 

Darin werfen die Umweltschützer mehreren Ministerien Rechtsverstöße im Rahmen des Klimaschutzgesetzes vor. Nicht erreicht habe Deutschland nämlich sein Ziel, bis 2020 insgesamt 40 Prozent an Treibhausgasen einzusparen im Vergleich zu 1990. Ein Ziel, das nicht nur nicht innerhalb der gesetzten Frist, sondern auch nicht in den Folgejahren erreicht werden konnte. Den aktuellen Prognosen nach, wird es noch in diesem Jahr nicht möglich sein, bei diesem Tempo die geplanten Werte zu erreichen - und eventuell die vergangenen Jahre zu überkompensieren. Insbesondere in den Bereichen Verkehr und Gebäude klafft eine Lücke, worauf der Expertenrat der Bundesregierung bereits hingewiesen hatte. Vor allem, da das Klimaschutzprogramm, das dies adressieren soll, immer noch aussteht. 

Entsprechende Sofortprogramme müssen, so der BUND, bald beschlossen werden – wie es das Klimaschutzgesetz selbst vorsieht, im Fall einer nicht Einhaltung von Emissionswerten in einem bestimmten Sektor. Was das Bundesverkehrsministerium vorgelegt habe, sei Experten zufolge weitaus unzureichend. Zwar habe Bundesverkehrsminister Wissing einen Sechs-Punkte-Plan vorgestellt. Das sei aber „kein Sofortprogramm im Sinne des Klimaschutzgesetzes“, sagt stellvertretende Vorsitzende des Expertenrats Brigitte Knopf. Konkretere Maßnahmen sollte das Programm beinhalten und zeigen, wie „Wissing Emissionen in seinem Bereich drastisch reduzieren kann“, erklärt Fraktionsvizechefin Julia Verlinden (Grüne). 

Deutschland brauche jetzt „die politische Entscheidung, wirksame Maßnahmen für den Klimaschutz zu schaffen“. Viele Fragen sind nämlich noch zu klären. Wie wird die Regierung mit dem Umweltschutzprogramm und den vielen anderen Maßnahmen umgehen, die den ökologischen Fußabdruck der verschiedenen Sektoren beeinflussen? Wird es notwendig sein, die bestehenden Regelungen - wie etwa Umweltzonenvorschriften und Dieselfahrverbote - zu verschärfen, um sicherzustellen, dass die Klimaziele von nun an eingehalten werden? Ebenso bleibt auf Grundlage der Klage fraglich, ob das Land Baden-Württemberg mit der geplanten Abschaffung einiger Umweltzonen weitermachen soll. Soll die Landesregierung daran festhalten, auch wenn deutschlandweit der Verkehrssektor noch weit entfernt von den Klimazielen liegt?   

Das wird sich erst mit der Zeit zeigen. In der Zwischenzeit wird die Ampel-Koalition diese Woche zusammenkommen, um eine Bestandsaufnahme der aktuellen Verkehrs- und Klimapolitik vorzunehmen – und weitere Schritte einzuplanen.