< Alle Beiträge zeigen

VW droht neue Klagewelle

Der Abgasskandal ist auch nach mehr als sechs Jahren für den Autohersteller Volkswagen noch nicht ausgesessen. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat nun wieder zugunsten geprellter Autofahrer entschieden.

Vor mehr als sechs Jahren brachte VW einen Motor mit illegaler Abschalttechnik auf den Markt. Der Skandalmotor EA189 produzierte im Test weniger Abgase als in der Praxis. Es war allerdings rechtswidrig, diesen Motor zu verkaufen. Für alle, die es bislang versäumt hatten, ihre Ansprüche gegen den VW-Konzern geltend zu machen, gibt es jetzt noch eine Möglichkeit, sich für den entstandenen Schaden entschädigen zu lassen. Bedingung ist, dass das Auto tatsächlich neu und nicht etwa als Gebrauchtwagen gekauft wurde oder gar geleast. Statt eines Anspruches, der nach drei Jahren verfällt, hat das oberste deutsche Richtergremium nun entschieden, dass auch Käufer später Schadensersatz einfordern können. Entschieden wurde, dass niemand Nutzen aus der Tatsache ziehen darf, dass er einem anderen Schaden zugefügt hat. So wie es VW tat.

Wie viel Geld jeder Einzelne jetzt rückerstattet bekommt, hängt allerdings von vielen Faktoren ab. VW ist der Meinung, dass bei der Rückerstattung nur die Herstellungskosten berücksichtigt werden. Doch auch das sieht der BGH anders, da sich VW böswillig bereichert habe und deswegen für den vollen Schadenersatz aufkommen muss. Zwar können jetzt auch Dieselautos, die zwischen 2012 und 2015 erworben wurden, vom Schadensersatz profitieren. Allerdings werden auch hier die bereits gefahrenen Kilometer abgezogen, so dass möglicherweise kein Schadensersatz mehr verlangt werden kann. Da der sogenannte Nutzungsersatz, der an VW gezahlt werden müsste, mit dem ursprünglichen Kaufpreis nahezu identisch ist.

Ausgenommen von der Schadensregelung sind Autos, die erst nach Bekanntwerden des Skandals angeschafft wurden. Geprellte dürfen jedoch den Schaden nicht mit Zinsen berechnen. Ungeklärt ist auch noch, ob Autos der Marken Skoda und Audi, in denen lediglich der VW-Motor verbaut wurde, die gleichen Rechtsansprüche haben.

Ziemlich sicher ist hingegen, dass VW nicht für den Schaden aufkommt, der durch die unerlaubte Verschmutzung von Städten in den Umweltzonen durch weniger saubere Motoren entstanden ist.