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Umweltzonen in Frankreich: Vorsicht vor Bußgeldern!

Ab diesem Jahr kann die Einfahrt in viele französische Städte für Autofahrer teuer werden. Denn durch automatische Radarkontrollen werden immer mehr Verkehrssünder in den Umweltzonen erwischt.

Ab Januar 2023 gibt es in Frankreich 11 Umweltzonen, in denen bestimmte Fahrzeugkategorien mit Fahrverboten rechnen müssen. Städte mit mehr als 150.000 Einwohnern haben bis 2025 Zeit, Umweltzonen - in Frankreich Zone à faibles émissions" (ZFE) genannt - einzurichten, um Einwohner und Umwelt vor Luftverschmutzung zu schützen. Dabei haben Autofahrer kaum Möglichkeiten, die verhängten Fahrverbote zu umgehen. Denn die Kontrolle liegt nicht mehr allein in den Händen von Polizei und Ordnungsamt.   

Vielmehr wird der Verkehr in den Umweltzonen durch automatische Radargeräte kontrolliert, die Kennzeichen lesen und mit der Datenbank der für die Fahrt erforderlichen Umweltplaketten abgleichen. Da das Bußgeldsystem nicht mehr auf Stichprobenkontrollen basiert, wird jedes Fahrzeug, das gegen die Regeln der Umweltzone verstößt, sofort auf frischer Tat ertappt. Die Polizei prüft dann die Rechtmäßigkeit des Verstoßes, bevor sie dem Fahrer den Bußgeldbescheid zustellt. Nach Angaben der Ligue de Défense des Conducteurs (LDC) plant die Generaldirektion für Infrastruktur, Verkehr und Mobilität (DGITM) für Ende 2024 eine weitere Testphase der Radargeräte, um das Kontroll- und Bußgeldsystem im Hinblick auf die Ausweitung des aktiven Umweltzonennetzes zu optimieren.  Nach den Plänen der Verkehrsbehörden soll es im Jahr 2025 insgesamt 43 Städte geben, in denen die Zufahrt für Fahrzeuge durch die Umweltzone eingeschränkt und automatisch kontrolliert wird.   

Bei Verstößen ist das Bußgeldsystem des neuen Radarsystems nicht gerade zimperlich. Wer in französischen Städten unterwegs ist, muss vor allem in folgenden Fällen mit einem Bußgeld rechnen: wenn er mit einem nicht zugelassenen Fahrzeug in einer Umweltzone unterwegs ist, wenn er ohne Vignette in einer Umweltzone fährt - und schließlich, wenn er sich nicht an eventuelle Regelungen zum differenzierten Verkehr bei Spitzenbelastungen hält. In diesen Fällen wird ein Strafzettel 3. Klasse in Höhe von 68 Euro ausgestellt. Dieser Betrag kann sich jedoch je nach Zeitpunkt der Zahlung verringern oder erhöhen. Lastkraftwagen hingegen werden bei Verstößen mit einem Bußgeld der 4. Klasse in Höhe von ca. 135 Euro belegt.   

Betroffen sind insgesamt 13 Millionen Fahrzeuge, die vor Januar 2006 (Diesel) bzw. Januar 2011 (Benziner) zugelassen wurden und eine französische Plakette 3, 4 oder 5 tragen. Konkret gilt ab Januar dieses Jahres ein Fahrverbot für Fahrzeuge mit der Plakette 5. Ab Januar 2024 wird es dann auf Fahrzeuge mit Plakette 4 ausgeweitet - und spätestens ab dem 1. Januar 2025 auch auf Fahrzeuge mit einer Umweltplakette der Kategorie 3.   

Nicht zu vergessen sind bis dahin alle bereits aktiven Umweltzonen in Frankreich - und im Rest Europas. Alle Informationen dazu gibt es wie immer auf unserer Website und in der Green-Zones-App.