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ULEZ London: Bußgelder rechtswidrig?!

Wegen fehlender Vorregistrierung für die Zufahrt in die Londoner Umweltzone hat ein Fernfahrer ein exorbitantes Bußgeld bekommen. Nun wehrt er sich gegen die Geldstrafe und bildet eine Sammelklage gegen die britische Hauptstadt.

Mehrere hundert Leute, die privat oder beruflich in den letzten Monaten in der britischen Hauptstadt unterwegs waren, haben teure Geldbußen wegen Verstößen gegen die „Ultra Low Emission Zone“ (ULEZ) erhalten. Ihre Fahrzeuge haben nach Angaben der Behörden zwar die vorgeschriebenen Emissionsstandards eingehalten, ein anderes wichtiges Detail wurde aber dabei übersehen. Ihr Vergehen? Die für die Zufahrt in die ULEZ notwendige Registrierung bei der Stadt fehlte.  Nun haben sich einige Betroffene aus Frankreich zu einer Sammelklage zusammengeschlossen, um die Streichung ihrer Geldbußen zu erstreiten. 

Angefangen hat alles mit einem selbstständigen Fernfahrer aus Pas-de-Calais, der regelmäßig Betriebsfahrten auf der anderen Seite des Ärmelkanals unternimmt. Mit seinem Lkw, welcher bekanntermaßen die gesetzlichen Emissionsgrenzwerte einhielt, reiste er zwischen der Metropole und Nordfrankreich hin und her - bis er einen Brief von einem Inkassounternehmen im Auftrag von der Verkehrsbehörde der Stadt erhielt. Innerhalb von nur zwei Wochen hatte er 333 Bußgeldbescheide, die sich insgesamt auf 205.000 Euro Strafgeld belaufen. Dagegen will der Fahrer gerichtlich vorgehen. Denn das dabei von den Behörden angewendete Bußgeldverfahren könnte sich doch als rechtswidrig erweisen. Sein Anwalt bemängelt unter anderem, dass sein Mandant nach den ersten Vergehen nicht vorschriftsmäßig informiert wurde. Dazu kommen angebliche Datenschutzverstöße dem Fahrer gegenüber, da ein Datenaustausch zwischen Großbritannien und der EU gesetzeswidrig ist. 

Seitdem haben viele andere Fahrer, die ihrerseits ebenso mit einem solchen Bußgeld belegt wurden, sich dem Fernfahrer in einer Sammelklage angeschlossen. Diese beruhe vornehmlich auf dem potenziellen Missbrauch des Datenschutzrechts der Betroffenen – was die Buße nun für nichtig erklären könnte. Nicht nur haben die britischen Beamten vergessen, ein erster Bußgeldbescheid und Warnschreiben zu verschicken, sondern wurden alle Bußgelder direkt an die Wohnorte der Verkehrssünder gesendet – heißt es in der Klage. Indem seit dem Brexit keine Identitätsdaten zwischen dem Vereinigten Königreich und der Europäischen Union mehr ausgetauscht werden können, stelle dies eine signifikante Missachtung des Datenschutzgesetzes dar.  

Ein Verstoß, welcher die Geldbörsen vieler Fahrer retten könnte - und gleichzeitig Zweifel an der Klarheit und Wirksamkeit der Londoner ULEZ-Vorschriften aufkommen lassen. Sind diese durchsetzungsfähig für die Behörden, die den Respekt der Umweltzonenregeln sicherstellen sollen? Sind sie klar genug für diejenigen, die hinter dem Steuer sitzen?  Das Ergebnis der Sammelklage wird die Antwort hierfür liefern. Bis dahin werden die aktuellen Regelungen bestehen: Um in die Londoner „Ultra Low Emission Zone“ einzufahren, ist eine Registrierung vorweg notwendig, sowie auch für die Londoner LEZ. Dazu kommt für die Einfahrt einiger Fahrzeuge eine sogenannte ULEZ- bzw. LEZ-Gebühr. 

Sicherlich ist es aber nicht einfach, mit allen geltenden Vorschriften Schritt zu halten - in London sowie im Rest Europas. Nicht zu vergessen sind alle aktiven Umweltzonen und Dieselfahrverbote, die den Verkehr in vielen Ländern im Sinne des Umweltschutzes regulieren. Alle Informationen dazu stehen euch wie immer auf unsere Webseite und in der Green-Zones App zu Verfügung.