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Tempolimit für Radfahrer

Begegnungszonen sind für die einen ein probates Mittel gegen zu viel Autoverkehr im Kiez. Andere sehen darin das beste Mittel, um die umliegenden, meist kleineren Straßen unpassierbar zu machen, da die Autos sich in der Folge hier stauen. Ein Fahrrad kann da ein schnelleres Fortkommen bieten, doch auch sie können nicht einfach fahren, wie es ihnen gefällt.

Sogenannte Begegnungszonen sind Fußgängerzonen, in denen sich auch andere Verkehrsteilnehmer wie Autos tummeln dürfen, wenn sie ihre Geschwindigkeit anpassen. Was für Autos galt, gilt jetzt auch für Fahrradfahrer. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (Aktenzeichen: OVG 1 S 53/22) hat entschieden, dass die für Fahrräder geltende Geschwindigkeitsbeschränkung von 10 km/h rechtens ist. Die gilt schon seit einiger Zeit auf der Kreuzberger Bergmannstraße, daran gehalten haben sich nur wenige Radfahrer. Einer, der sich auf seinem Arbeitsweg zu Unrecht von dem Geschwindigkeitsschild ausgebremst sah, hatte geklagt: Er sah keine Gefährdungslage, die die Beschränkung rechtfertige. Das sah das Gericht anders: Denn dadurch, dass sich Autofahrer, Fußgänger und Radfahrer Straße, Rad- und Gehweg teilen, entstehe eine besondere Gefährdungslage. Das ergibt sich allein aus der Tatsache, dass der Radweg ein Zweirichtungsweg ist und man daher als Fußgänger beim Überqueren besonders aufpassen muss. Dies ist also durchaus ein Erhöhung des Gefahrenpotenzials und rechtfertige daher ein Tempolimit sowohl für Auto- als auch für Radfahrer.  

Für die Berliner Friedrichstraße, aus der die Autos verbannt wurden und wo ein Tempolimit von 20 km/h für Radfahrer gilt, ist das Urteil nicht mehr relevant. Das Verwaltungsgericht Berlin hat vor einer Woche das Verbot für den Autoverkehr aufgehoben. Somit ist auch die besondere Gefährdungslage zwischen Fußgängern und Radfahrern nicht mehr gegeben und können die Radler wieder so schnell fahren wie vorher – es sei denn, die Friedrichstraße wird doch noch in eine Begegnungszone verwandelt.

Bei dem Tempolimit für Fahrräder stellt sich, wie bei bei Diesel-Fahrverboten, die Frage, wie werden diese kontrolliert ohne Kennzeichnung? Seit längerem werden bei Fahrzeugen die Blaue Plakette und bei Fahrrädern eigene Kennzeichen gefordert, damit Verstöße besser geahndet werden können. 
Was bringen Verbote ohne Kontrolle? Bis beides eingeführt wird, und ob überhaupt, bleibt es nur dabei auf die Vernunft der Bürger zu vertrauen.