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Feinstaub durch Ofenbefeuerung

Winter- und Weihnachtszeit ist Ofen- und Kaminzeit. Doch aufgepasst: Nicht alle Öfen dürfen noch brennen, weil sie zu viele Schadstoffe ausstoßen. Zwar gelten Verkehr und Industrie als die größten Feinstaubproduzenten, doch auch das Heizen mit Holz war noch nie umweltfreundlich. Früher kein Problem, doch heute ist jeder Schmutz tabu, der in die Luft gelangt.

Wenn Holz verbrennt, entwickelt sich Ruß und Feinstaub, die beide zu Atemwegsproblemen und Herz-Kreislauf-Erkrankungen führen können. Je älter der Ofen, desto mehr davon bläst er in die Atmosphäre. Aus diesem Grunde regelt die Erste  Bundesimmissionsschutz-Verordnung, welche Öfen noch weiter betrieben werden können. Alte Öfen müssen deshalb seit Januar 2010 je nach Alter nachgerüstet werden mit einem Filter oder aber ganz ausgetauscht werden. Mit Erfolg, denn seit 2010 ist es gelungen, die Schadstoffemissionen von Öfen um rund ein Drittel zu senken.

Seit 31. Dezember letzten Jahres müssen alte Modelle endgültig mit Feinstaubfiltern ausgerüstet oder gänzlich ausgetauscht worden sein. Wurde der Ofen jedoch erst nach 1995 installiert, besteht noch eine Schonfrist bis Ende 2024. Dann erst müssen alle Öfen nachgerüstet werden, die mehr als 0,15 Gramm Feinstaub pro Kubikmeter und vier Gramm Kohlenmonoxid pro Kubikmeter ausstoßen. Außerdem müssen sie über eine verschließbare Tür verfügen. Nicht betroffen von diesen Bestimmungen sind offene Kamine,  Kachelöfen und historische Öfen von vor 1950.

Es ist wichtig, das korrekte Alter des Ofens feststellen zu können, ist dies nicht mehr möglich und sind die Emissionen dadurch nicht zweifelsfrei festzustellen, muss der Ofen ersetzt werden. Auch wenn der Kohlenmonoxidausstoß zu hoch ist, darf der Ofen nicht weiter betrieben werden, denn ein Nachrüstungsfilter kann zwar für Feinstaubpartikel eingebaut werden, nicht aber für Kohlenmonoxid. Oft ist es günstiger, den alten Ofen einfach stillzulegen und einen neuen zu installieren, der zudem meist bis zu einem Drittel weniger Brennstoff benötigt. Statt des teuren Brennholzes empfehlen sich zudem Holzpellets, die erheblich weniger Feinstaub produzieren. Beim Anzünden ist es zur Feinstaubvermeidung wichtig, dass das Holz schnell Feuer fängt, was bei Pellets meist gegeben ist. Frisch geschlagenes Holz zu verbrennen, ist gesetzlich verboten. Denn das hat mehr als den erlaubten Feuchtegehalt von 25 Prozent. Wie viel Feuchte noch im Holz enthalten ist, lässt sich mit einem Messgerät bestimmen. Je trockener das Holz, desto weniger Schadstoffe in der Luft.

Das kommt allen zugute, nicht nur den Autofahrern, die bei wenig Luftverschmutzung keinerlei Fahrverbote zu befürchten haben.