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(Noch) kein Verbrenner-Aus für BMW

Bei dem Landesgericht I in München ist die Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gescheitert. Der Autokonzern wird nicht dazu verpflichtet, keine Verbrennerautos ab 2030 mehr zuzulassen. Das könnte sich aber künftig noch ändern - spätestens mit der Einführung von Zero Emission Zones.

BMW darf auch nach 2030 Autos mit klimaschädlichen Verbrennermotoren auf den Markt bringen. Dies ist die Entscheidung des Münchner Landesgerichts I, wo eine zivilrechtliche Klage gegen den Autobauer von der Deutschen Umwelthilfe (DUH) eingereicht wurde. Geklagt hatten drei Geschäftsführerinnen und -führer der Umwelthilfe, indem sie sich durch den Pkw-Vertrieb von BMW und den daraus resultierenden Treibhausgasemissionen bei der Autonutzung in ihrem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht (APR) verletz sahen. Sie forderten – über einen sogenannten "klimaschützenden Unterlassungsanspruch" -, dass BMW ab dem 31. Oktober 2030 keine Pkw mehr mit einem Verbrennungsmotor auf den Markt bringen würde, „sofern diese bei der Nutzung keine Treibhausgasneutralität aufweisen“. Zusätzlich sollte auch eine einzuhaltende Emissionsschwelle für bis zum 31. Oktober zugelassene Autos bestimmt werden. 

Eine solche Verletzung des APRs wurde vom Gericht jedoch nicht festgestellt. Aus rechtlicher Sicht, so das Landesgericht, stehe nichts dem Vorhaben des Unternehmens im Wege, Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor ab 2030 weiterhin zu verkaufen. Es gäbe keine Begründung, die den Unterlassungsanspruch des Umweltvereins bestätigen könnte.  Die Klage konnte daher abgewiesen werden.  

Jedoch habe die Klage der DUH noch Potenzial, sich künftig als erfolgreich zu erweisen. Der Anspruch des Umweltverbandes stütze nämlich vor allem auf einem Klimabeschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) aus dem Jahr 2021, welche eine generationsgerechte Planung von emissionsmindernden Maßnahmen vorsieht. Dem Beschluss nach dürfte die Last des Klimawandels nicht auf die Schultern künftiger Generationen verlagert werden - und somit der heutigen Bevölkerung es weiterhin erlauben, eine unverhältnismäßige Nutzung des CO2-Budgets aufzubrauchen. Rechtzeitig sollte der Übergang zur Klimaneutralität eingeleitet werden – und zwar mit hinreichenden Reduktionsmaßgaben schon über das Jahr 2030 hinaus. 

Nur ab 2031 sei aber der Gesetzgeber – und indirekt die Autoindustrie – vom BVerfG dazu verpflichtet, die Minderungsziele der Treibhausgasemissionen besser zu regulieren. Und genau dies sei einer der Punkte, womit BMW sich vor Gericht verteidigte. Außerdem sei die Begrenzung von Fahrzeugemissionen auf europarechtlicher Ebene, etwa im Rahmen des Verbrenner-Aus ab 2035, bereits harmonisiert. Denn "die Auseinandersetzung über den Weg zur Erreichung der Klimaziele muss im politischen Prozess erfolgen – nicht im Gerichtssaal", sagt der BMW-Sprecher. Eine Meinung, die auch vom Landesgericht geteilt wird. Es obliege nämlich zunächst dem Gesetzgeber, „Mindestregelungen über CO2-Reduktionserfordernisse nach 2030 zu schaffen.“ Doch darf BMW nicht mehr darauf bestehen, dass die Aufforderungen der DUH unrealistisch seien. In anderen Staaten gebe es nämlich bereits Regelungen, die auf ein Verbrenner-Aus ab 2030 abzielen. Viele Länder wie Niederlande und Frankreich führen bereits vor dem Europäischen Verbrenner-Aus neue und strengere Umweltzonen ein in denen nur noch Elektro-Fahrzeuge erlaubt sind, so genannte Zero Emission Zones. 

Ändern könnten sich daher die rechtlichen und politischen Anforderungen an BMW und andere Autohersteller in der Zukunft. Die Klage, obwohl im Moment gescheitert, könnte künftig positiv zugunsten des Umweltschutzes eingreifen. Vor allem, „wenn absehbar ist, dass die Klimaschutzziele nicht eingehalten werden“ – erklärt DUH-Anwalt Remo Klinger. Es gäbe insofern noch Hoffnung, dass Konzerne mit großem CO2-Fußabdruck wie BMW – oder auch Mercedes und VW – ihre Sorgfaltspflicht zu ausreichendem Klimaschutz durch das vorzeitige Verbrenner-Aus nachkommen werden müssen. Künftige Verhandlungen und Grundsatzentscheidungen durch den Bundesgerichtshof – zusammen mit nationalen und internationalen Beschlüssen im Bereich Klima- und Verkehrspolitik - könnten in den kommenden Jahren den Weg dafür freigeben.