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Berlin: Erst Tempo 30, dann Lärmschutzzone?

Der Senat prüft die Ausweitung einer Tempo 30 Zone auf weiteren Hauptstraßen. Ziel ist die Eindämmung der Lärmstörungen. Kommt bald die Lärmschutzzone?

Der Berliner Senat will die Tempo-30-Abschnitte auf weitere Hauptstraßen ausweiten. Mitgeteilt hat dies die Senatsverkehrsverwaltung, die hinzufügt, dass die Prüfung auf der Grundlage des aktuellen Lärmaktionsplans Berlin 2019-2023 erfolgen soll. Geplant ist ein schrittweises Vorgehen. In einer ersten Phase soll ein Nachtkonzept erarbeiten werden, das zur Verdeutlichung der neuen betroffenen Straßen dienen soll. Danach sollen die Einschränkungen auch rund um die Uhr gelten und die Fahrgeschwindigkeit auf maximal 30 km/h in mehrere Stadtgebiete begrenzen. Entwickeln soll sich die ganztätige Anordnung in Form „eines an der Lärmbelastung orientierten Stufenplanes“, so die Verkehrssenatorin Bettina Jarasch (Grüne). Angekündigtes Ziel der Ausweitung der Tempo-30-Zonen ist eben die Eindämmung des Verkehrslärmes, die sich durch die Senkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit erheblich reduzieren soll. Es wird so sein, als gäbe es rund 40 bis 50 Prozent weniger Fahrzeuge, erklärte der Sprecher. Entstehen können daher zukünftig, neben den Umweltzonen, auch Lärmschutzzonen als weiterer Teil des Immissionsschutzes. Bis heute gibt es aber europaweit nur ein solches Gebiet. 2020 hat Außerfern, in Österreich, die erste Lärmschutzzone in Europa geschaffen. Zwar gilt das Gebot auf Einhaltung einer entsprechenden Dezibel-Zahl bisher nur für laute Motorräder, jedoch könnte die Zone zum Vorbild für Berlin und den Rest Deutschlands werden. Die Minderung des Kraftfahrzeuglärms ist aber nicht der einzige Grund für die Einführung von Tempo-30. Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit existieren bereits circa 70 Abschnitte mit einer überwiegend zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30km/h. Überwiegend befindet sich diese im Umfeld von Kitas, Schulen oder Krankenhäusern und 23 davon gelten rund um die Uhr. Eine niedrigere Geschwindigkeit bedeutet aber nicht nur weniger Lärmbelästigung, sondern auch, dass der Stadtverkehr langsamer fließen wird. Der Plan der Stadtverwaltung könnte daher zu Schwierigkeiten für den öffentlichen Personennahverkehr BVG führen. Entlang der betroffenen Abschnitte könnte es zu potentiellen Reisezeitenverlängerungen kommen. Laut Untersuchung könnten BVG-Busse circa 90 Sekunden Fahrzeit verlieren pro Station. Dadurch könnten auch Anschlüsse zu anderen Linien ausfallen und Änderungsbedarf bestehen. Anderseits könnte die Ausweitung von einem Tempo 30 auf weitere städtische Strecken, zusammen mit der schon errichteten Umweltzone, nicht nur zur Reduzierung der Verkehrslärm, sondern auch positiv zur Verbesserung der Luftqualität beitragen. Ein positives Zeichen für eine grünere und nachhaltigere Zukunft der Mobilität soll somit gesetzt werden. Genau aus diesen Gründen ist die Einführung solche Fahrgeschwindigkeitseinschränkungen nicht nur Teil des Lärmaktionsplans, sondern ist sie einer der im Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und Linken verankerten Punkte. Wie es genau mit der Schaffung einer Lärmschutzzone für Berlin weitergeht, steht aber noch nicht fest. Bis Jahresende sollen aber die Untersuchungen zu einem Abschluss kommen.