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Alte Kaminöfen bald verboten

Kamine und Feuerungsanlagen produzieren zu viel Feinstaub. Davor warnen Umweltschützer schon seit einiger Zeit. In zwei Jahren droht alten Kaminöfen endgültig das Aus.

Das Umweltbundesamt (UBA) betreibt in Deutschland über 600 Messstationen. Anhand der Messungen konnte festgestellt werden, dass die Haushalte in Deutschland 16,4 Tonnen Feinstaub von so genannten Kleinfeuerungsanlagen in die Luft pusten. Das sind beinahe so viel Tonnen Feinstaub wie der gesamte Verkehr auf Deutschlands Straßen produziert, nämlich 16,5 Tonnen. Schon seit längerer Zeit warnt das UBA vor den Schadstoffen, die beim Verbrennen von Holz in die Luft gelangen. Neue Maßnahmen sollen nun helfen, den Feinstaub zu verringern und alte Öfen aus den Wohnzimmern zu entfernen.

Bis zum 31.12.2024 haben Besitzer noch Zeit ihren alten Kamin oder Kaminofen nachzurüsten und mit einem Filter zu versehen, so dass die gesetzlichen Grenzwerte eingehalten werden können. Geschieht dies nicht, müssen die fraglichen Öfen stillgelegt werden oder entfernt werden. Dies gilt nicht für Öfen, die nach 2010 verkauft und eingebaut wurden. Historische Kachelöfen von vor 1950 wie sie in Berlin noch bis vor Kurzem in vielen Altbauten zu finden waren, sind von den neuen Regelungen allerdings ausgenommen. Es empfiehlt sich jedoch sowieso nicht, diese alten Öfen ausschließlich mit Holz zu heizen, sondern mit Briketts. Auch solch alten Kamine sind weiterhin erlaubt. Nachgerüstet werden können Kaminöfen entweder mit passivem Filter, die regelmäßig erneuert werden muss. Oder aber man installiert einen aktiven Filter, der beispielsweise durch elektrostatische Aufladung kleine Partikel aus dem Rauch binden kann. Leider sind solche Nachrüstungen oft teurer als ein ganz neuer umweltfreundlicher Kaminofen. Zudem muss nachgewiesen werden, dass der Ofen bereits vor langer Zeit eingebaut wurde. Für neu installierte Antiköfen gilt diese Ausnahme übrigens nicht. Wer jedoch weiterhin seinen alten Kaminofen benutzt, muss bei einer Kontrolle mit einer empfindlichen Strafe bis zu 50.000 Euro rechnen.