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Dänemark-Reisende aufgepasst: Auch Pkw und Wohnmobile betroffen

Ab 01. Oktober 2023 werden die Regeln in den dänischen Umweltzonen verschärft. Dann sind auch Pkw und Wohnmobile betroffen. Strafen für eine fehlende Registrierung können bis zum 1.700 Euro betragen.

Für Lkw und Busse gelten in den dänischen Umweltzonen bereits länger strenge Regeln. Die Fahrzeuge brauchen die Euro-Norm 6 und müssen ab Januar 2015 zugelassen sein. Seit Anfang dieses Sommers sind auch die Regeln für Transporter mit Euro 6 und einem noch späteren Erstzulassungsdatum (September 2016) sehr streng.

Nun werden die Regeln noch einmal angezogen: Ab 1. Oktober sind Diesel-Pkw und -Wohnmobile, also Fahrzeuge der Kategorie M1, ebenfalls betroffen. Sie dürfen nicht älter sein als Januar 2011 und müssen mindestens die Euro-Norm 5 erfüllen. Alle diese Fahrzeuge dürfen in die vier dänischen Umweltzonen in Aarhus, Aalborg, Kopenhagen und Odense einfahren, ohne vorher eine Registrierung vorzunehmen.

Ältere Fahrzeuge benötigen eine Registrierung. Hierbei gilt folgende Regel: erfüllt das Fahrzeug die Euro-Norm 5 (bei Pkw) oder Euro-6 (bei anderen Fahrzeugen), das Fahrzeug wurde aber vor dem Stichdatum in 2011 (Pkw), 2015 (Lkw und Busse) oder 2016 (Transporter) zugelassen, so muss eine Registrierung vorgenommen werden. Erfüllt das Fahrzeug die Euro-Norm nicht, so ist eine Registrierung ebenfalls nötig, kann aber nur vorgenommen werden, wenn das Fahrzeug zusätzlich einen Partikelfilter hat.

Da die Umweltzonen mit einem Kamerasystem kontrolliert werden, wird nahezu jedes einfahrende Fahrzeug geprüft. Die saftigen Strafen für eine Einfahrt mit älterem Fahrzeug ohne Registrierung liegen bei 1.700 Euro.

Bedenkt dies also vor eurer Reise in das beliebte Urlaubsland und lasst euer Fahrzeug - wenn nötig - registrieren! Alle Informationen bezüglich der vier dänischen Umweltzonen und der Registrierung findet ihr auf green-zones.eu und in unserer kostenlosen App.