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Dieselskandal: Abgasbetrug war kein Geheimnis

Jahre nach dem Ausbruch des Abgasskandals könnte das Strafverfahren gegen damaligen Audi-Konzernchef Stadler und zwei weitere Angeklagte zum Ende kommen. Die Verantwortlichen hätten längst gewusst, dass die Nachbehandlung der Abgase illegal sein könnte. Nun werden sie mit Freiheits- und Geldstrafen rechnen müssen.

Neue Entwicklungen im Dieselskandal kommen aus der Justizvollzugsanstalt München-Stadelheim. Nachdem der Wirtschaftskammer vor einigen Wochen das baldige Ende der Beweisaufnahmen im Audi -Prozess mitgeteilt hatte, kamen die Angeklagten letzte Woche erneut im Gerichtssaal zusammen, um Erklärungen bezüglich ihrer Mitverantwortung aufzugeben. Dabei auch langjährigen Konzernchef von Audi, Rupert Stadler. Doch keine Aussage kam von Stadler. 

Wolfgang Hatz - bis 2015 Motorenchef in Ingolstadt und später Teil des Entwicklungsvorstandes bei Porsche - habe hingegen ein umfassendes Geständnis abgelegt. „Er habe schon vor dem Jahr 2015 gewusst, dass die von ihm mitverantwortete Abgas-Nachbehandlung in zahlreichen Dieselautos illegal gewesen sein könnte“, so sein Strafverteidiger. Dass die für Fahrzeuge für den nordamerikanischen Markt eine unzulässige Abschalteinrichtung enthielten, war Hatz „erkannt und hingenommen“ – erklärt er weiter. Das nun als weitaus unzulässig eingestuftes Vorgehen sei jedoch damals ein wichtiges „Arbeitsgrundlage“ für die Entwicklung der späteren Generation von Antrieben gewesen. Hatz hatte nicht erwartet, dass die Abgas-Software zu einem solchen weltweiten Skandal führen würde. Dafür wird er, zusammen mit einem früheren Mitarbeiter und leitender Audi-Ingenieur, nach der Klarstellung des Gerichts zu einer Freiheitsstrafe zwischen eineinhalb und zwei Jahren verurteilt – welche aber zur Bewährung ausgesetzt werden könnten. Was für die viele, die den Abgasskandal mit Interesse gefolgt hatten, als eine äußerst milde Strafe gilt. Vor allem, wenn es bei dem anfänglichen Anklagevorwurf von Zehntausenden betroffenen Dieselfahrzeugen und eines Milliardenschadens die Rede war. 

Anders sieht die Stellung des Gerichts Stadler gegenüber. Dass er nur zu einer Bewährungsauflage in Millionenhöhe wegen Betrugs nach Unterlassen verurteilt wird, hält die Staatsanwaltschaft derzeit für wahrscheinlich. Laut der Strafkammer dürfte Stadler spätestens im Juli 2016 ebenso erkannt haben, dass die Abgaswerte von Dieselfahrzeuge manipuliert waren. Er habe zu diesem Zeitpunkt jedoch die Handelspartner nicht informiert und weiterhin den Verkauf der manipulierten Autos erlaubt. Hinter geschlossenen Türen werden die Anklagebehörde und Stadlers Verteidiger den Fall besprechen. Mit Geldauflagen zwischen 50.000 Euro und eine Million Euro werden aber alle drei Angeklagten belegt.  

Noch nicht endgültig sind aber die Entscheidung der Münchener Justizanstalt. Etwa im Fall von Hatz könnte die Strafe nämlich noch härter ausfallen. Schließlich ist es unbestreitbar, wie sehr der Dieselskandal die Luftqualität und die Umwelt - beeinträchtigt hat, indem Abgasmanipulationen die tatsächlichen Emissionen verschleierten und die Fahrzeuge mehr Schadstoffe als erwartet ausstießen. Der Strafprozess wird am Mittwoch fortgesetzt – dann könnte das Gericht ihre endgültige Entscheidung mitteilen und über das Schicksal des Dieselskandals entscheiden.