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Umweltzone Limburg

Wichtig!

Limburg hat zwei Umweltzone: Limburg (grün), Limburg (NOx)

Name der Umweltzone: Umweltzone Limburg - Deutschland

Umweltzone in Kraft seit: 01.02.2018

Art der Umweltzone: Ständig gültig

Fahrverbote (temporär): Derzeit keine bekannt

Fahrverbote (ständig): Fahrzeugklasse: PKW, Wohnmobil (M1), Bus (M2, M3), Kleintransporter (N1), LKW (N2, N3)
Kraftstoffart: alle
Euronorm: 0-3 (Diesel), 0 (Benzin, LPG)
Plakette/Registrierung/Antrag: Einfahrt nur mit Plakette (grün)

Geldbußen: 100 €

Gebiet/Ausdehnung der Umweltzone: Die Umweltzone umfasst große Teile der Innenstadt. Betroffen sind die Straßen, die direkt zur Schiede-Kreuzung führen und Teile von Blumenrod und der Brückenvorstadt. Die Autobahn A3 sowie die B 8 aus Richtung Nordosten bis zum Anschluss Limburg-Nord und die B 49 und die B 54 aus Richtung Norden sind nicht betroffen.

Besonderheiten: Nachrüstung erlaubt: ja (PM)

Umweltzone Kontakt und Ausnahmeregelungen: Bürgermeister als Örtliche Ordnungsbehörde Limburg: straßenverkehrsbehörde@limburg.de

Ausnahmen: Arzt, Behindertenfahrzeug, Feuerwehr, Militär, Mobiler Kran, Oldtimer älter als 30 Jahre, Polizei und Krankenwagen

Name der Umweltzone: Umweltzone Limburg (NOx) - Deutschland

Umweltzone in Kraft seit: 01.04.2022

Art der Umweltzone: Ständig gültig

Fahrverbote (temporär): Derzeit keine bekannt

Fahrverbote (ständig): Die Umweltzone ist nicht mehr aktiv. Es darf aktuell jeder einfahren.

Geldbußen: 20 € - 75 €

Gebiet/Ausdehnung der Umweltzone: Teil der B 8, zwischen Diezer Straße und Wiesbadener Straße

Umweltzone Kontakt und Ausnahmeregelungen: Landkreis Limburg-Weilburg
Amt für öffentliche Ordnung
Westerwaldstraße 111
35578 Limburg a.d. Lahn

Ausnahmen: Behindertenfahrzeug, Feuerwehr, Krankentransport, Militär, Mobiler Kran, Polizei, ÖPNV, Krankenwagen und Anlieger

Umweltzone (grün)

Brauche ich eine Plakette oder Registrierung?

Zur Einfahrt in die Umweltzone benötigt jedes betroffene Fahrzeug eine gültige, grüne Umweltplakette. Andernfalls ist mit einer Strafe von 80 Euro plus 25 Euro Bearbeitungsgebühr zu rechnen.

Die grüne Umweltzone erkennt man an den Verkehrschildern 270.1 und 270.2.

Vor jeder Zone steht das Zeichen 270.1 mit einem Zusatzschild für die erlaubte Plakette.
Das Ende der Umweltzone zeigt das Zeichen 270.2.


In unserer Green-Zones App haben wir von jeder Umweltzone eine detaillierte Karte dargestellt. So kannst du ganz leicht die Grenzen erkennen und Strafen vermeiden.

Ja, sehr viele sogar. Deutschland hat mit über 80 verschiedenen Umweltzonen einer der meisten in Europa.


In unserer Green-Zones App haben wir alle Umweltzonen von Europa versammelt und übersichtlich dargestellt.

Dieselfahrverbote (NOx)

Brauche ich eine Plakette oder Registrierung?

Aktuell benötigt man keine Plakette oder Registrierung für die Dieselfahrverbote. Es existieren jedoch Überlegungen und Planungen eine Blaue Plakette einzuführen. Auch ohne Plakette müssen jedoch unbedingt die Euronormen und Regeln eingehalten um keine Strafe zu bekommen. Andernfalls ist mit einer Strafe von 25 -75  Euro plus Bearbeitungsgebühr zu rechnen.

Für die Dieselfahrverbotszonen werden die Verkehrsschilder Nr. 251 "Verbot für Kraftwagen“ und/ oder Nr. 253 „Verbot für Kraftfahrzeuge über 3,5 t" mit einem Zusatz für Diesel-Fahrzeuge "Diesel bis Euro 5/V" eingesetzt. Benzinfahrzeuge können unter anderem ebenfalls betroffen sein. Dies wird durch das Zusatzschild "Benzin bis Euro 2/II" gekennzeichnet.


In unserer Green-Zones App haben wir von jeder Umweltzone eine detaillierte Karte dargestellt. So kannst du ganz leicht die Grenzen erkennen und Strafen vermeiden.

Ja, sehr viele sogar. Deutschland hat mit über 80 verschiedenen Umweltzonen einer der meisten in Europa.


In unserer Green-Zones App haben wir alle Umweltzonen von Europa versammelt und übersichtlich dargestellt.

Elektrofahrzeuge

Gibt es eine Plakette für Elektrofahrzeuge?

Ja! Die Plakette für Elektrofahrzeuge ist jedoch nicht für alle gedacht. Ist das Fahrzeug in Deutschland zugelassen, kann als letztes Zeichen auf dem Kennzeichen ein "E" vermerkt werden. Wenn das Fahrzeug jedoch im Ausland zugelassen ist, dann wird eine Elektroplakette (E-Plakette) benötigt.

Durch die E-Plakette erhält man diverse Bevorzugungen. Je nach Kommune gibt es verschiedene Vorteile wie z.B die Benutzung von Busspuren, kostenloses Parken im Straßenverkehr und an Strom-Ladesäulen, sowie das eventuelle Befahren ansonsten gesperrter Straßen.

Ja! Jeder PKW, egal ob mit Benzin, Diesel oder Strom befahren, benötigt laut Gesetz eine grüne Umweltplakette. Die E-Plakette berechtigt darüber hinaus zusätzliche Vorteile gegenüber nicht Elektrofahrzeugen. In der 35. BImSchV ist kein gesonderter Paragraph für Elektrofahrzeuge vorgesehen, die diese als Ausnahme regelt. Daher: Fährt ein Elektrofahrzeug ohne grüne Umweltplakette in eine grüne Umweltzone, muss mit einem Bußgeld von 80 € + ca. 25 € Bearbeitungsgebühr gerechnet werden.

Gut zu wissen...

Alle aktuellen Fahrverbote und weiteren Infos gibt es in unserer Green-Zones App.


Blog & News

Kommen nun Nacht-Umweltzonen?

Die Berliner Grünen haben kürzlich einen Vorschlag zur Entzerrung des Verkehrsdickichts in der Hauptstadt vorgelegt. Die Idee: Der Liefer- und Wirtschaftsverkehr soll in die Nachtstunden verlagert werden. Dieser Vorschlag, so die verkehrspolitische Sprecherin der Grünen, Antje Kapek, soll dazu beitragen, dass Lieferfahrzeuge, Müllabfuhr, Pflegedienste und Ärzte tagsüber weniger in verstopften und zugeparkten Straßen stecken bleiben. Lärm- und schadstoffarme Lastwagen könnten vermehrt nachts und auf speziellen Routen in die Städte fahren.

Fahrrad statt Auto - Paris im Wandel

Eine Studie einer öffentlichen Stiftung hat ergeben, dass in Paris und Umgebung mehr als jeder zehnte Weg mit dem Fahrrad zurückgelegt wird. Dies ist ein bemerkenswerter Anstieg im Vergleich zu vor 14 Jahren, als nicht einmal jeder dreißigste Weg mit dem Fahrrad zurückgelegt wurde. Paris scheint sich seit Jahren um eine Verkehrswende zu bemühen. Mit mehr Radwegen und Fahrradstraßen, weniger Parkplätzen und höheren Parkgebühren versucht die Stadt, den Radverkehr zu fördern und den Autoverkehr einzuschränken. Doch was bedeutet das für die bestehende Umweltzone?