< Alle Beiträge zeigen

Warum braucht mein E-Auto eine grüne Umweltplakette?

Auch neuste Fahrzeuge und solche mit Elektroantrieb brauchen in Deutschland eine grüne Umweltplakette. Häufig werden wir gefragt, warum das der Fall ist. In Deutschland zugelassene E-Autos haben den Buchstaben „E“ am Ende des Kennzeichens und sind so direkt als Elektrofahrzeug erkennbar. Reicht das nicht aus? Die Antwort: leider nein!

In Deutschland braucht jedes Fahrzeug, dass in eine Umweltzone einfahren möchte eine Umweltplakette, egal wie neu und alternativ angetrieben es ist. Natürlich gibt es einige Ausnahmen, die später noch erwähnt werden.

Die Plakettenpflicht ist in der 35. Verordnung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes verankert. Diese Verordnung legt fest, dass betroffene Fahrzeugtypen, also zum Beispiel Pkw, durch eine Plakette gekennzeichnet sein müssen, um dann in die Umweltzonen einfahren zu dürfen. Sie legt fest, welche Fahrzeuge der Plakettenpflicht unterliegen und welche Fahrzeuge von den Fahrverboten generell nicht betroffen sind, also auch keine Plakette als Kennzeichnung brauchen. Hierzu gehören zum Beispiel zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge, also zum Beispiel Motorräder aller Art, aber auch Oldtimer und Behindertenfahrzeuge.

Leider hat es der Gesetzgeber verpasst, bei der Einführung der E-Autos die 35. Verordnung anzupassen, und Fahrzeuge mit E-Kennzeichen auf die Liste der Ausnahmen zu setzen. Stattdessen wurde ein neues Gesetz erlassen, welches regelt, wie E-Autos gekennzeichnet sind und was sie für Privilegien erhalten: das Elektromobilitätsgesetz.

Das bedeutet aber auch, dass die E-Autos laut der 35. Verordnung weiterhin eine grüne Plakette brauchen, um in die Umweltzonen einfahren zu dürfen. Denn in der Verordnung steht eben einfach, dass ein Pkw eine grüne Plakette braucht. Ob es sich zum Beispiel um ein Tesla handelt, ist dem Gesetz egal.

Übrigens: Auch ausländische E-Autos brauchen natürlich die grüne Plakette. Zusätzlich können sie die blaue E-Plakette kaufen, um ebenfalls die Privilegien genießen zu können, die die deutschen E-Autos haben.

Das Paradoxe: Bei der Kontrolle der Umweltzonen ist es dem Ordnungsamt scheinbar nicht zuzutrauen, dass sie das „E“ am Ende des Kennzeichens erkennen und dementsprechend nicht nach einer Plakette an der Windschutzscheibe suchen. Bei den Oldtimern machen sie genau das: Das “H” am Ende des Kennzeichens reicht vollkommen aus. Geht es um das kostenlose Parken, das den E-Autos in einigen Gegenden gewährt wird, reicht dann auch das „E” vollkommen aus.