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Umdenken im Verkehrsrecht

Deutsche Experten fordern die komplette Umgestaltung des deutschen Verkehrsrechts, um die Mobilität von Morgen klimafreundlicher und sicherer zu gestalten. Nur ein einheitliches Gesetz, dass den Umwelt- und Klimaschutz spezifisch verankere, könne die neu formulierten Klimaziele der Bundesregierung auch im Verkehrssektor erreichen.

Der ökologische Verkehrsclub Deutschland (VCD) hat einen umfassenden Gesetzesvorschlag, eine Art „Bundesmobilitätsgesetz" präsentiert. Dieses schafft einen detaillierten Rahmen für die Umgestaltung der deutschen Straßen und des Verkehrs, ähnlich dem Energiewirtschaftsgesetz das seit 2005 die Energiepolitik bestimmt.

Der VCD bemängelt, dass es zurzeit zu viele Gesetze gibt, die an der Verkehrsplanung in Deutschland beteiligt seien. Keines dieser Gesetze formuliere zudem spezifische Klimaziele. Nach den neugefassten Klimazielen der Regierung, die Deutschland dazu verpflichten, bis 2045 klimaneutral zu werden, muss nun auch im Verkehrssektor eine deutliche Veränderung stattfinden. Ziele, wie die Vermehrte Nutzung der Schiene für den Güterverkehr oder der Ausbau und die Steigerung der Attraktivität von Rad- und öffentlichem Nahverkehr, werden von der Politik zwar immer wieder kommuniziert, sind aber nicht im Gesetz verankert. Mit dem Gesetzesvorschlag des VCD wäre dies anders.

Neue Straßen dürfe es laut des Gesetzesvorschlags zum Beispiel nur noch geben, wenn diese dem Klimaschutz dienten. Auf Straßen, auf denen es keine Radwege gibt, dürfte außerdem prinzipiell nur noch Tempo 30 gelten. So könnten die Straßen einheitlich sicherer gemacht werden und das Fahrradfahren attraktiver gestaltet werden. Auch der Anteil an grünem Strom, der im Verkehrssektor genutzt werden müsste, könnte in dem Gesetzesvorschlag festgelegt, oder das Recht auf Mobilität auch in abgelegenen Gegenden gesetzlich verankert werden.

Der Gesetzesvorschlag würde das Verkehrsrecht grundlegend umkrempeln. Aus Straßenrecht der Länder, Fernstraßenrecht des Bundes und Straßenverkehrsordnung, Eisenbahngesetz und Bundeswasserstraßengesetz aber auch Personenbeförderungsgesetz für Mietwagen und Taxis, Raumordnungsgesetz und Bundesverkehrswegeplan würde ein einziges Gesetz werden, dass Klimaschutz und Sicherheit im Verkehr priorisiert.

Eine Änderung auf den deutschen Straßen ist dringend nötig. In den letzten 30 Jahren hat sich die Klimabilanz des Verkehrssektors hierzulande kaum verbessert. Dass sich die unterschiedlichen Gesetze zurzeit bürokratisch im Weg stehen, oder Verantwortungen hin und her geschoben werden, ist naheliegend. Dies ist auch bei den Umweltzonen und Dieselfahrverboten sichtbar. Weder die Städte noch Länder und Bund möchten die Regeln der Zonen anziehen. Für die Dieselfahrverbote brauchte es viele Klagen und Urteile von Gerichten, damit diese eingeführt wurden. Jetzt sollen viele von ihnen schnell wieder abgeschafft werden.

Ob die Bundesregierung dem Vorschlag des VCD annimmt und ein Bundesmobilitätsgesetz auf den Weg bringt, wird sich zeigen. Es wäre ein Signal, dass sie es ernst meint mit einer grünen Mobilitätswende und auch im Verkehrssektor die neu formulierten Klimaziele einhalten will.