Elektroautos: Gleiche Regeln, gleiche Strafen?
In der Debatte um Lärmschutz und Tempolimits in Deutschland hat das Oberlandesgericht Zweibrücken jetzt eine Entscheidung getroffen, die für Verwirrung sorgen könnte. Der Fahrer eines Elektroautos, der in einer Lärmschutzzone mit 174 km/h statt der erlaubten 100 km/h unterwegs war, wehrte sich gegen einen Bußgeldbescheid. Sein Argument: Sein Elektroauto sei leiser als ein Auto mit Verbrennungsmotor, deshalb müsse er sich nicht an die lärmbedingte Geschwindigkeitsbegrenzung halten. Das Gericht sah das anders.