Paris verschiebt Verschärfung der Umweltzone!
Die Verschiebung der Verschärfung der Umweltzone im Großraum Paris, der Zone à Faibles Émissions (ZFE), hat erhebliche Auswirkungen auf die 7,2 Millionen Einwohner und die Umweltagenda im Allgemeinen.
Die Verschiebung der Verschärfung der Umweltzone im Großraum Paris, der Zone à Faibles Émissions (ZFE), hat erhebliche Auswirkungen auf die 7,2 Millionen Einwohner und die Umweltagenda im Allgemeinen.
Ab diesem Jahr kann die Einfahrt in viele französische Städte für Autofahrer teuer werden. Denn durch automatische Radarkontrollen werden immer mehr Verkehrssünder in den Umweltzonen erwischt.
Ab Ende August soll das Gebiet der Ultra-Low-Emission-Zone in der britischen Hauptstadt ausgeweitet werden. Die Pläne des Bürgermeisteramtes stoßen jedoch auf Widerstand, da die Nachbarbezirke die Maßnahme infrage stellen - und jetzt vor Gericht gehen.
Bislang können nur Polizeibeamten Bußen für falsche Fahrzeuge in der Stockholmer Umweltzone verhängen. Da sie nicht alle Fahrzeuge kontrollieren können, soll nun auch das Ordnungsamt - auf Anforderung der Grünen - diese Arbeit übernehmen. Dafür muss Schweden aber den rechtlichen Rahmen für die Überwachung der Zone anpassen.
Jahre nach dem Ausbruch des Abgasskandals könnte das Strafverfahren gegen damaligen Audi-Konzernchef Stadler und zwei weitere Angeklagte zum Ende kommen. Die Verantwortlichen hätten längst gewusst, dass die Nachbehandlung der Abgase illegal sein könnte. Nun werden sie mit Freiheits- und Geldstrafen rechnen müssen.
Grenoble ist die erste französische Stadt, die den Staat wegen Untätigkeit bei der Bekämpfung der Luftverschmutzung angeklagt hat. Grenoble fordert die Annullierung des Plans zum Schutz der Atmosphäre (PPA3), weil die festgelegten Grenzwerte zu hoch seien. Bislang hatten nur Einzelpersonen oder Verbände geklagt.
Wegen fehlender Vorregistrierung für die Zufahrt in die Londoner Umweltzone hat ein Fernfahrer ein exorbitantes Bußgeld bekommen. Nun wehrt er sich gegen die Geldstrafe und bildet eine Sammelklage gegen die britische Hauptstadt.
Nach dem VW-Abgasskandal steht nun ein 35-jähriger Amerikaner im Mittelpunkt der Diesel-Kontroverse. Weil er Abgasmanipulationsgeräte verkaufte, muss er jetzt ins Gefängnis - als Preis für die von ihm verursachten Umweltschäden.
Im Fall eines Rotlichtverstoßes hat das Amtsgericht Frankfurt entschieden, eine SUV-Fahrerin härter zu bestrafen als andere Autofahrer. Können ähnliche auf Autotyp basierten Argumentationen auch in Umweltzonen geltend gemacht werden? Oder bleiben sie willkürlich und verfassungsrechtlich fragwürdig?
Es ist ärgerlich: Man fährt in eine Umweltzone, ohne es zu merken und erfährt erst davon, wenn der Bußgeldbescheid ins Haus flattert. Das muss nicht sein.