Green-Zones News
Neue Produkte im Shop: VI, L und Angles Morts

Green-Zones News

Ab dieser Woche gibt es bei uns im Shop wieder einige neue Produkte zu entdecken: den Aufkleber „VI“ - „EURO VI sicheres Fahrzeug“ und den Aufkleber „L“ – „Lärmarmes Fahrzeug“ kennzeichnen Fahrzeuge mit Sonderrechten und helfen zum Beispiel bei Grenzübergängen. Bereits seit einiger Zeit bieten wir außerdem auch den „Angles Morts“- Aufkleber an. Dieser ist in Frankreich für die Kennzeichnung von Fahrzeugen mit toten Winkeln vorgeschrieben.

Die Aufkleber „VI“ und „L“ kennzeichnen Fahrzeuge mit Sonderrechten. Diese Rechte können eine Erleichterung beim Befahren von bestimmten Straßen oder Ortsteilen, Ausnahmen vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot oder zum Beispiel Steuererleichterungen sein. Häufig helfen die visuellen Kennzeichnungen auch bei der Grenzkontrolle und sparen Lkws und Bussen somit Zeit.  

Das Fahrzeugkennzeichen grün/weiß "VI" – Aufkleber – „EURO VI sicheres Fahrzeug“ kennzeichnet Fahrzeuge, die mit einer CEMT-Genehmigung unterwegs sind und die Euro-Norm 6 erfüllen. Die CEMT-Genehmigungen sind für die Grenzüberschreitung zwischen bestimmten Ländern notwendig. Um die Wartezeiten an den Grenzübergängen zu reduzieren, wird dringend empfohlen, die Fahrzeuge visuell zu kennzeichnen. Für Euro 6-Fahrzeuge sollte daher der Aufkleber „VI“ vorne am Fahrzeug angebracht werden.  

Das Fahrzeugkennzeichen grün/weiß "L" – Aufkleber – „lärmarm“ betrifft Fahrzeuge mit einer bauartbedingten Geschwindigkeit von mehr als 50 km/h und einem maximal zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t. Der Aufkleber ist zum Beispiel in Österreich von Vorteil. Fahrzeuge, die mit dem L gekennzeichnet sind, sind zum Beispiel nicht vom Nachtfahrverbot zwischen 22 und 5 Uhr betroffen. Um den Aufkleber tragen zu dürfen, müssen Fahrzeuge folgende Kriterien erfüllen:  der Schallpegel des Fahrgeräusches und des Motorbremsgeräusches darf bei einer Motorleistung von unter 150 kW 78 dB(A) nicht überschreiten. Bei einer Motorleistung von über 150 kW dürfen 80 dB(A) nicht überschritten werden.  

Schon seit längerer Zeit gibt es in unserem Shop außerdem den „Angles Morts“-Aufkleber. Dieser ist ein optisches Warnzeichen, das auf den toten Winkel im Straßenverkehr aufmerksam macht. Der Aufkleber ist in ganz Frankreich für alle Fahrzeug mit über 3,5 t Gewicht verpflichtend. Betroffen sind also vor allem schwere Wohnmobile, Klein- und Reisebusse und Lkw der Klasse N2 und N3. Pro Fahrzeug müssen immer 3 Aufkleber angebracht werden: jeweils ein Aufkleber rechts und links am vorderen Teil des Fahrzeugs, sowie ein Aufkleber an der Rückseite des Fahrzeugs. Bei Sattelzügen müssen es sogar insgesamt 6 Sticker sein – Zugfahrzeug und Anhänger müssen ausreichend gekennzeichnet sein. Der Aufkleber weist andere Verkehrsteilnehmer auf die toten Winkel des Fahrzeugs hin, also Bereiche, die der Fahrer oder die Fahrerin aufgrund der Fahrzeugkonstruktion nicht einsehen kann, obwohl sie eigentlich im Blickfeld liegen sollten.  

Die Produkte sind jetzt im Shop verfügbar. Bei Fragen hilft unser Serviceteam gerne jederzeit weiter.