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Klage gegen Lyoner Umweltzone

Nur fünf Tage nach Verschärfung der Regeln in der Lyoner Umweltzone liegt eine Sammelklage gegen die Maßnahmen vor. Die Unterscheidung zwischen Privatpersonen und Gewerbetreibenden missachte die Gleichberechtigung der Bürger. Dies könnte das Aus für die Verschärfungen in einer der dreckigsten Städte Frankreichs bedeuten.

Seit dem 01. Januar 2021 gelten in der Umweltzone in Lyon verschärfte Regeln. So dürfen leichte Nutzfahrzeuge und Lkw mit einer Plakette der Kategorie 3 nicht mehr einfahren. Diese Regelung sperrt leichte Diesel-Nutzfahrzeuge mit der Euro-Norm 4 und Diesel-Lkw mit der Euro-Norm 5 aus. Für Gewerbetreibende gibt es allerdings die Möglichkeit, Ausnahmen zu beantragen, so dass zum Beispiel Handwerker weiterhin einfahren dürfen und eine Übergangsfrist gewährt bekommen.

Für Privatpersonen, die leichte Nutzfahrzeuge und Lkw in die Zone einbringen möchten, gibt es keinerlei Ausnahmen. Daher hat die Anwaltskammer Lyon nur fünf Tage nach dem Start der Verschärfung eine Sammelklage eingereicht, die die Verletzung der Gleichberechtigung zwischen Privatpersonen und Gewerbetreibenden anprangert. Ziel der Klage ist es Maßnahmen wie eine individuelle Befreiung von der neuen Regel und Beihilfen für den Kauf von Fahrzeugen auch für Privatpersonen einzuführen, um diese vor der Ungleichbehandlung zu schützen.

Noch im letzten Jahr waren lediglich Nutzfahrzeuge und Lkw mit den Plaketten 4, 5 und solche ganz ohne eine Plakette in der Umweltzone verboten. Bis zum Jahr 2025 soll die neue Regelung, die die Stadt Lyon, aber auch die Gebiete Villeurbanne, Caluire-et-Cuire, Vénissieux und Bron betrifft, auch auf weitere Fahrzeuge ausgeweitet werden, ohne dass dann die Möglichkeit der Ausnahmen besteht. Auf längere Sicht möchte die Stadt nur noch Fahrzeuge mit der Plakette 1 oder E einfahren lassen, somit wären nur noch die neuesten Benziner und Elektro Fahrzeuge erlaubt.

Mit der Klage schreiten die Lyoner Bürger, ähnlich wie die in Brüssel, nun aber gegen die Fahrverbote ein. In der belgischen Metropole sind schwere Lkw von der Registrierung ausgenommen. Eine Bürgerin hatte hiergegen geklagt. Die Klage in Lyon könnte kurz nach Einführen der Verschärfung also bereits ihr Ende bedeuten.  Ob die Verschärfung ganz aufgehoben werden wird, oder lediglich auch Ausnahmen für Privatpersonen eingeführt werden, ist nicht klar. Die Organisation Greenpeace hatte sich im Dezember deutlich für die Verschärfungen eingesetzt, da diese zum Schutz der Anwohner und auch für die Klimaziele unerlässlich seien. Etwa 45.000 vorzeitige Todesfälle gebe es durch Luftverschmutzung jedes Jahr in Frankreich. Lyon und andere Großstädte tragen hierzu massiv bei.  

Die Stadt Lyon ist ein Beispiel in dem Umweltzonen und deren Regelungen mal wieder nicht zu Ende gedacht wurden. Ob dies zu einer Aufhebung der Regelung führt, erfährst du natürlich in unserem Blog.