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Halter haftet für Umweltplakettenverstoß

Wer sein eigenes KFZ verleiht, das über keine Umweltplakette verfügt, muss bei einem Verstoß gegen Einfahrbeschränkungen in eine Umweltzone selber haften.

Das Oberlandesgericht Düsseldorf behandelte jüngst einen interessanten Fall. 
Ein Fahrzeughalter hatte seinen PKW verliehen, welcher über keine gültige Umweltplakette verfügte. Die Person, welche sich den Wagen geliehen hatte, befuhr auch prompt eine Umweltzone. Ohne erforderliche “Grüne Plakette” wurde das Auto nun geparkt und es entstand ein Bußgeld. 
Der Halter wiederum argumentierte nun vor Gericht, er sei persönlich am besagten Tag nicht gefahren und habe das Fahrzeug auch nicht geparkt. Doch so einfach ist der Sachverhalt dann wohl doch nicht.  
Juristischer Fakt ist, dass auch ein parkendes Kraftfahrzeug ein Verkehrsteilnehmer ist. 
Das Bußgeldverfahren wurde eingestellt, da der potenzielle Fahrzeugführer nicht klar auszumachen war. Die Gebühren für die erfolglose Fahrerermittlung wurden allerdings dem Halter in Rechnung gestellt. Dieser wollte das so nicht akzeptieren, klagte daraufhin gegen den Bescheid am Oberlandesgericht – und verlor.