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Feinstaub: Erst die Autos, nun die Holzöfen!

Sie gelten als große Luftverschmutzer: der altgediegene Holzofen. Bestimmte Modelle werden nun verboten!

Die Deutschen lieben ihre Autos und noch mehr so scheint es ihre Holzöfen. Doch viele der Wärmespender sind zu dreckig, weswegen sie noch dieses Jahr ausgetauscht oder komplett überholt werden müssen. Für viele Öfen, die mit Holz betrieben werden, heißt es deshalb nach dem 31. Dezember 2020: Ende im Gelände. Der Grund dafür ist schnell ausgemacht, denn manches Modell überschreitet mit seinem Schadstoffausstoß die festgelegten Feinstaubgrenzwerte. Die aktuelle Stichtagsreglung betrifft explizit die sogenannten Einzelraumfeuerungsanlagen, welche mit festen Brennstoffen betrieben werden: Kaminöfen, Kachelöfen oder Heizkamine, die mit Pellets, Hackschnitzel, Holzscheite oder Kohle befeuert werden. Darüber hinaus sind Exemplare betroffen, die zwischen Januar 1985 und dem 31. Dezember 1994 errichtet wurden. Zudem gilt die Reglung ebenfalls für Öfen, deren Emissionswerte für Feinstaub 0,15 Gram pro Kubikmeter Abgas und für Kohlenmonoxid vier Gramm pro Kubikmeter überschreiten. Entsprechende Ausnahmen gibt es auch – so sind beispielsweise historische Kamine, die nachweislich vor 1950 erbaut worden, nicht betroffen. Verwirrung pur! 
Für Autofahrer fast schon Gewohnheit, denn der Irrsinn bei Feinstaub und den damit einhergehenden Reglungen für den Straßenverkehr sind vergleichbar kompliziert wie die der Öfen und Kamine. 

Was sich die Regierung wohl als nächstes für Spießrutenläufe ausdenkt?