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Fahrverbote: Lockerungen in Berlin, mögliche Ausweitungen für viele andere Städte

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat in der letzten Maiwoche über die Urteile zur Luftverbesserung gegen die Städte Hamburg, Ludwigsburg und Kiel entschieden. Weitere Dieselfahrverbote sind nicht ausgeschlossen.

Geklagt gegen die Städte hatte die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), weil Messungen gezeigt hatten, dass der zulässige Jahresgrenzwert von 40 μg pro Kubikmeter Luft überschritten wurde. Mit Erfolg: Die Städte wurden von verschiedenen Gerichten dazu verurteilt, die Luft zu verbessern, zur Not auch mit Dieselfahrverboten. Das wollten die Städte nicht akzeptieren und zogen vor eine höhere Instanz, dem Bundesverwaltungsgericht. Nun hat das BVG geurteilt.

Für Hamburg wurde das Urteil des OVG Hamburg bestätigt. Es hatte bemängelt, dass Hamburg die Schadstoffe vier Meter über dem Boden als maßgeblich genommen hatte und nicht jene, die in anderthalb Meter Höhe gemessen wurden. Außerdem müsse die Stadt Dieselverbote verhängen, sollten die aktuellen Vorhersagen zur Menge von Stickoxiden dies erforderlich machen. Da die Stadt bei den Stickoxiden den Pendlerverkehr nicht angemessen berücksichtigt hat, werden den Hamburgern und Hamburgerinnen wohl bald weitere Dieselfahrverbote ins Haus stehen. Einziger Erfolg für die Hansestadt: Sie muss kein Konzept entwickeln für den Fall, dass noch höhere Werte gemessen werden als angenommen.

Für Ludwigsburg hatte der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof in Mannheim die Luftverschmutzungsprognose bemängelt, die auf Basis fehlerhafter Messungen vor allem an der Ludwigsburger Friedrichstraße gemacht wurde. Auch dieses Urteil wurde nun vom Bundesverwaltungsgericht bestätigt. Dennoch erachtet das Gericht Dieselfahrverbote als unverhältnismäßig, solange der Grenzwert im nächsten Jahr eingehalten wird.

Wie es in Kiel weitergeht, hängt erneut vom Oberverwaltungsgericht Schleswig –Holstein ab. Das BVG hat das Verfahren dorthin zurückverwiesen, weil ein Gutachten zu neuen Luftfiltern, die die Stadt zum Einsatz gebracht hatte, im Urteil nicht berücksichtigt worden war.

Auch in Berlin gibt es Neuerungen des seit 2019 geltenden Fahrverbots für Diesel, die nicht die Abgasnorm Euro 6 erfüllen. Betroffen waren acht Straßenabschnitte in der Berliner Innenstadt. Doch Ende Mai hat der Berliner Senat das Verbot für Diesel auf vier Strecken wieder aufgehoben, die sich alle im Bezirk Mitte befinden: Reinhardtstraße, Friedrichstraße, Brückenstraße und Stromstraße. Auf diesen Abschnitten blieb der Schadstoffausstoß sogar unter 30 Mikrogramm, bemerkenswerte 10 Mikrogramm unter dem erlaubten Grenzwert. Das sind gute Nachrichten für die Anwohner dieser Straßen, aber zugleich für die Dieselfahrer der Hauptstadt. Damit die gemessenen Werte auch so niedrig bleiben, wird das Tempo-30-Limit auf den Straßen jedoch beibehalten. Ob auf den übrigen vier Strecken im Stadtgebiet das Dieselverbot Bestand hat, wird sich aufgrund zukünftiger Messungen zeigen.