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EURO-4: Schonfrist für Motorräder

Motorisierte Zweiräder mit der Abgasnorm EURO-4 dürfen ein Jahr länger verkauft werden.

Ursprünglich war europaweit geplant, dass ab dem 1. Januar 2021 das verbindliche Verbot gelten sollte. Doch nun lenkt das Europaparlament auf den letzten Metern vor Inkrafttreten der neuen Regelung hektisch ein. Der Vorschlag, die Frist über den Verkaufsstopp zu verlängern, wurde durch die EU-Kommission ins Spiel gebracht und Brüssel, sonst eher für Zögern und lange Entscheidungswege bekannt, gab dem Antrag dann am Montagabend mit großer Mehrheit statt. 
Zur Begründung dieser weitreichenden Entscheidung äußerte sich unter anderem der CDU-Europaabgeordnete und binnenmarktpolitische Sprecher der EVP-Fraktion Andreas Schwab: "Wir müssen angesichts der Covid-19-Krise flexibel sein. Motorräder direkt aus der Fabrikhalle auf die Mülldeponie zu bringen, weil sie nicht mit den ab 2021 geltenden Schadstoffemissionswerten übereinstimmen, schadet nicht nur den Unternehmen, sondern letztlich auch der Umwelt." Kritische Stimmen werfen dem Parlament vor, diese Entscheidung primär aus wirtschaftlichen Gründen, und weniger wegen umweltpolitischen Aspekten, getroffen zu haben. Motorradfreunde haben in diesem Jahr 2020 schon viel über sich ergehen lassen müssen. So gewinnen so genannte Lärmschutzzonen immer mehr an Boden, und richten sich sehr häufig nicht nur gegen Kraftfahrzeuge, sondern eben auch direkt gegen zu laute motorisierte Zweiräder. Immer mehr Gemeinden und Städte sind mit ihrer Geduld gegenüber zu lauten Fahrzeugen am Ende und fordern beziehungsweise installieren im Eilverfahren diese akustischen Fahrverbotszonen – und das europaweit. 
Aber frei nach dem Motto „Was kümmert mich mein Geschwätz von gestern“, begeht die europäische Politik jetzt eine Art Richtungswechsel und knickt nun scheinbar gegenüber Teilen der Großindustrie ein. 

Die aktuelle Verlängerung der Frist aus Brüssel lässt die Motorradindustrie samt Verbraucher aufatmen. Für die Umwelt und unser aller Gesundheit ist diese kurzfristig getätigte politische Entscheidung hingegen eine mehr als schlechte Nachricht, und wirft ein schlechtes Licht auf das höchste europäische Entscheidungsorgan. 

 

PS: Wann das Verkaufsverbot wieder in Kraft treten und greifen soll, ist übrigens noch völlig offen.