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Dieselfahrverbote in Stuttgart: Stadt ist gnadenlos!

Zwischen April und Juni konnte man in Baden-Württemberg unter bestimmten Bedingungen weiterhin mit einer eigentlich bereits verbotenen Schadstoffklasse unterwegs sein. Doch das Land will die Reglung nun nicht verlängern.

Diese Reglementierung betraf chronisch kranke beziehungsweise durch das Virus besonders gefährdete Menschen. Nun fordert die Bürgerinitiative „Gegen Fahrverbot – Für freie Mobilität in Deutschland“ allerdings, dass beispielsweise in der Metropole Stuttgart eben diese Ausnahmereglung wieder eingeführt werden soll. Das Land hingegen wehrt sich vehement gegen eine erneute Einführung der Ausnahme. Ministerialdirektor Uwe Lahl findet deutliche Worte für das Bestreben der Initiative: „Der ÖPNV verkehrt wieder im Regelbetrieb, sodass die vollen Kapazitäten zur Verfügung stehen. (...) Ausnahmegenehmigungen werden als derzeit nicht erforderlich angesehen.“ Der eigentliche Beweggrund für diese Sonderreglung ist durchaus schlüssig und sinnvoll. In Pandemie Hochzeiten war das Risiko, sich im dichtgedrängten öffentlichen Nahverkehr mit dem Corona-Virus zu infizieren, allseits gegeben und exponentiell hoch. Angesichts der aktuellen täglichen Fallzahlen, die viel höher sind als die des restlichen Jahres 2020, wäre eine erneute Aktivierung des Sonderstatus für Risikogruppen durchaus angebracht. So lässt das kollektive Kopfschütteln aufgrund der Aussage Lahls seitens der Initiative nicht lange auf sich warten. Sprecherin Christa Papsdorf geht sogar noch einen Schritt weiter und attackiert den Ministerialrat wegen seiner getätigte Aussage und seinem kategorischen Nein auf das schärfste: „Abgesehen davon, dass Herrn Lahl diese Abwägung gar nicht zusteht, ist das für mich eine Verhöhnung der Zigtausenden Corona-Toten weltweit – auch in Deutschland haben wir etwa 10 000 Tote. Von den Menschen, die schwere Folgeschäden erleiden, ganz zu schweigen.“ Auf diese harschen Ausführungen reagierte die Stadt Stuttgart hingegen bisher nicht.

Insgesamt 93 dieser beschriebenen Einzelausnahmen wurden bisher ausgestellt. Doch die Chancen stehen mehr als schlecht, dass sich in der Angelegenheit eine Wende abzeichnet – trotz alarmierender Covid-19 Fallzahlen.