Dänische Umweltzonen erklärt
In Dänemark gibt es vier Umweltzonen. Diese befinden sich in der Hauptstadt Kopenhagen, sowie in Aalborg, Aarhus und Odense. All diese Umweltzonen sind ständig gültig und betreffen Diesel-Busse, -Transporter und -Lkw, also Fahrzeuge der Klassen M2 und M3 sowie N1, N2 und N3. Während es bis Mitte letzten Jahres noch Umweltplaketten gab, mit denen die Fahrzeuge gekennzeichnet werden mussten, gibt es mittlerweile eine Registrierung und elektronische Kontrollen.
M1-Fahrzeuge, also normale Pkw, sind generell nicht von den Umweltzonen betroffen und dürfen einfach einfahren. Es muss keine Registrierung vorgenommen werden, egal wie alt das Fahrzeug ist, oder welchen Kraftstoff es tankt.
Auch M2- und M3- sowie N2- und N3-Fahrzeuge brauchen nicht unbedingt eine Registrierung. Nämlich dann nicht, wenn sie die Euro-Norm 5 oder 6 besitzen und ihre Erstzulassung nach Oktober 2009 erfolgte. N1-Fahrzeuge brauchen keine Registrierung, wenn sie mindestens die Euro-Norm 4 besitzen und ihre Erstzulassung nach Januar 2007 erfolgte. Für all diese Fahrzeuge kann die dänische Behörde nämlich automatisch erfassen, dass die Fahrzeuge einfahren dürfen.
Fahrzeuge, die diese Euro-Normen nicht erfüllen, also Busse und Lkw, die nicht mindestens die Euro-Norm 5 haben und Transporter, die nicht mindestens die Euro-Norm 4 erfüllen, dürfen auch nicht einfahren.
Doch wann brauche ich dann eine manuelle Registrierung? Diese ist nur erforderlich, wenn die Behörde bei der Einfahrt nicht direkt erkennen kann, dass ein Fahrzeug den erlaubten Euro-Normen entspricht. Dies ist der Fall, wenn das Erstzulassungsdatum auf eine schlechtere Euro-Norm schließen lässt, als das Fahrzeug tatsächlich besitzt. Als Beispiel: Wenn ich mit einem Diesel-Bus oder -Lkw aus dem Jahr 2008 mit der Euro-Norm 5 in eine Umweltzone einfahren möchte, muss ich den Behörden vor der Einfahrt mitteilen, dass das Fahrzeug tatsächlich die Euro-Norm 5 besitzt. Nehme ich keine manuelle Registrierung vor, ergibt sich aus dem Erstzulassungsdatum von 2008 bei der Prüfung nämlich die Euro-Norm 4. Da diese für Diesel-Busse und -Lkw verboten ist, bekäme ich eine Strafe. Für einen Transporter mit der Euro-Norm 4 (zum Beispiel aus dem Jahre 2006) muss ich also ebenfalls eine manuelle Registrierung vornehmen, um im System zu vermerken, dass das Fahrzeug einfahren darf. Außerdem akzeptiert die dänische Behörde den Einbau von Partikelfiltern. Wenn zum Beispiel ein Diesel-Lkw mit Euro-Norm 4 einen Partikelfilter besitzt, so kann auch er nach manueller Registrierung in die Umweltzonen einfahren.
Diese Regeln sind in der Tat etwas komplex und verwirrend. Bei Fragen können Sie sich jederzeit an unser Serviceteam wenden. Mehr Infos gibt es außerdem auf unserer Webseite. Wenn Sie eine manuelle Registrierung benötigen, so können Sie diese hier bestellen.