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Bundesverwaltungsgericht spricht Machtwort

Die Nachricht schlug gestern ein wie eine Bombe, die Auswirkungen könnten auch für weitere Städte und Kommunen weitreichend sein: Leipzig spricht Urteil zu Fahrverbot in Reutlingen.

So stellte das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in seinem Urteil fest, dass bei absehbarer Einhaltung der Stickoxidgrenzwerte Verbote und Repressalien in Zuge dieser Einschränkungen unverhältnismäßig seien. Dieser Umstand gelte im Besonderen, „wenn nach einer Prognose auf hinreichend sicherer Grundlage der Grenzwerte in Kürze eingehalten werde“, zitiert die Frankfurter Allgemeine Zeitung aus dem Urteilsspruch des Verwaltungsgericht zu Leipzig am gestrigen Donnerstag (Az. BVerwG 7 C 3-19).  

Leipzig widerspricht somit der vorherigen Entscheidung des Verwaltungsgerichts (VGH) Baden-Württemberg zum Luftreinhalteplan in Reutlingen. Der VGH gab im März letzten Jahres einer Klage der Organisation Deutsche Umwelthilfe (DUH) statt und verurteilte das Bundesland, umgehend Pläne zur Errichtung von Fahrverboten auf den Weg zu bringen.  
Gestern war der Tenor in Leipzig zur Causa Reutlingen jedoch, dass ein Dieselfahrverbot nicht zwingend sei: „Ein Dieselfahrverbot kann insbesondere dann unverhältnismäßig sein, wenn die baldige Einhaltung des Grenzwerts absehbar ist.“  
 

Das Urteil ist nach Einschätzung von Experten so interessant, da es eine immense Signalwirkung auf weitere Verhandlungen und Urteile haben könnte. Die DUH hingegen begrüßt die gestrige Entscheidung zu Reutlingen, da das Gericht im Umkehrschluss eine erneute Fortschreibung des Luftreinhalteplans vorsieht, dem Reutlingen nachzukommen hat. "Das ist ein guter Tag für die Saubere Luft und die Menschen in Reutlingen. Und ist es ein Weckruf für die grün-schwarze Landesregierung, sich endlich aus dem Würgegriff der Dieselkonzerne zu befreien und die Einhaltung des Grenzwerts für das Dieselabgasgift Stickstoffdioxid auch in Stuttgart, Ludwigsburg, Heilbronn und weiteren Problemstädten noch in diesem Jahr sicherzustellen ", führt Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH, nach der Urteilsverkündung aus.  

Erwartet uns also rund um die Themen Umweltzonen und Fahrverbote noch mehr Konfusion; vielleicht sogar Umweltspuren? Bleiben die Fahrverbote trotz Leipzigs bahnbrechendem Urteil existent?  
Der Sommer kann also noch sehr interessant werden.