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Ausblick 2020/2021

Wo gibt es neue Umweltzonen? In welcher Stadt muss ich mich auf Strafen und Bußgelder einstellen? Hier ist Dein Ausblick auf das Jahr 2020/2021.

 

Deutschland:  

Im bevölkerungsreichsten Bundesland Nordrhein-Westfalen (NRW) ist die Lage besonders hektisch. In vielen Städten stehen Dieselfahrverbote zur Diskussion. Besonderes Augenmerk liegt hierbei auf der westfälischen Stadt Münster, wo vor dem hiesigen Oberverwaltungsgericht (OVG) in den ersten Wochen des Jahres 2020 gleich mehrere Vergleichsverhandlungen angesetzt sind. So wird das OVG am 14.01.2020 über Fahrverbote für die ehemalige Hauptstadt Bonn und die Ruhrgebietsmetropole Dortmund befinden.  

Die zweite Vergleichsverhandlung, die wie die bereits erwähnte Verhandlung ebenfalls auf eine zuvor eingereichte Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) zurückzuführen ist, beschäftigt sich mit etwaigen Dieselfahrverboten für die Ruhrgebietsstädte Bochum, Hagen und Oberhausen als auch drei weitere Städte aus NRW: Düren in der Eifel, Paderborn und die Industriestadt Wuppertal.  

Ausgang dieser juristischen Vergleiche ist auch für andere Städte in der Bundesrepublik Deutschland von höchstem Stellenwert und Interesse: So könnten diese Entscheidungen nach Einschätzungen von Experten ein Fingerzeig und richtungsweisend für weitere, vergleichbare, nationale Rechtsstreite rund um das große Thema Fahrverbote sein. Bekommen wir also im nächsten Jahr acht neue Dieselfahrverbotszonen?

 

Frankreich: 

Frankreich ist gegenwärtig neben Deutschland das europäische Land mit den meisten Umweltzonen. Für 2020 stehen neue Fahrverbote an, manche Zonen werden ausgeweitet und auch verschärft.  

Das am Fuße des Mont Blanc gelegene Arve Tal führt im Zuge einer jährlichen Verschärfung im ersten Quartal eine zusätzliche permanente ZFE Zone für LKW mit einer Crit’Air Vignetten Pflicht (mindestens EURO 2 bzw. EURO 3) ein. Ab dem Jahr 2025 ist zudem geplant, nur noch ausschließlich Crit’Air 1 zu erlauben.  

In der ZCR Grenoble wird die Crit’Air 4 (mindestens EURO 4 bzw. EURO 5) dauerhaft verboten. Darüber hinaus wird die Zone vergrößert und umfasst daraus resultierend ab dem 01.07.2020 nunmehr 28 Kommunen.  

Die ZFE in Lille wird aller Voraussicht nach im kommenden Herbst der Öffentlichkeit präsentiert und 2021 dann wirksam eingeführt. Betroffene Fahrzeuge sind PKW, LKW und Wohnmobile. 

In Lyon startet ab dem 01.01.2020 eine permanente ZFE für LKW im Zuge einer Crit’Air Pflicht, wobei die Vignetten Crit’Air 4 und 5 (mindestens EURO 4 bzw. 5) verboten sein werden. Im darauffolgenden Jahr 2021 wird das Verbot dann verschärft, was zur Folge hat, dass nur noch Crit’Air 2 (mindestens EURO 5 bzw. 6) erlaubt sein werden.  

Die Stadt Nancy wird voraussichtlich im 1. bis 2. Quartal eine neue ZPA Zone bekommen. Diese wird temporär sein und beinhaltet bei Aktivierung wegen vorausgegangener Luftverschmutzungsspitze ein Verbot für jedes Kraftfahrzeug ohne Crit’Air, Crit’Air 4 und 5 (mindestens EURO 4 bzw. EURO 5).  

Saint Etienne installiert Ende 2020 eine neue und permanente ZFE Zone, die allerdings nur LKW ab 3,5 t tangiert. Ergänzend hierzu besteht Crit’Air Pflicht (mindestens EURO 3).  

Die im Herzen Frankreichs gelegene Stadt Clermont-Ferrand schickt sich ebenfalls an, eine permanente Zone zu installieren, in welcher dann ab 2021 eine Crit’Air Pflicht bestände. Der Konjunktiv verrät es bereits: Weitere Details sind nach gegenwärtigem Stand noch gänzlich unbekannt und werden erst in Folge der nächsten Monate öffentlich kommuniziert.

 

Schweiz: 

In Genf wird am 15.01.2020 eine temporäre Umweltzone installiert. Im Falle einer Luftverschmutzungsspitze besteht dann die Pflicht der sog. Stick’Air Plakette. Betroffen sind motorisierte 2-und 3-Räder, PKW, Wohnmobile, Busse und LKW. Besonderheit: Die Crit’Air aus Frankreich wird anerkannt. Für Kleintransporter und LKW besteht allerdings eine 2-jährige Übergangsfrist.

Belgien: 

Bei unseren belgischen Nachbarn liegt fahrverbotstechnisch 2020 die zweitgrößte Stadt Flanderns, Gent, im Fokus der Aufmerksamkeit. So wird es im Stadtgebiet eine komplett neue Umweltzone geben, in welcher für folgende Fahrzeugklassen eine Registrierungspflicht geben wird: PKW, LKW, Wohnmobile und Busse. Fahrzeuge mit einem Dieselverbrennungsmotor brauchen mindestens EURO 4, die Benziner EURO 2. 

Der Registrierungsablauf wird derselbe und einheitlich mit jenem in Antwerpen sein – ergo muss man sich nur einmalig für beide Städte anmelden - und ist dann auf der sicheren Seite. Eine Ausnahme gilt es allerdings auch hier zu beachten, denn in den Niederlanden und Belgien zugelassene Fahrzeuge sind schon automatisch registriert. Wer aber ein älteres Fahrzeug besitzt hat die Möglichkeit, sich die legale Einfahrt in diesen Zonen gegen eine zusätzliche Gebühr zu erkaufen.

 

Niederlande:

Unsere Nachbarn Niederlande setzen bei der Deklarierung und Strukturierung ihres Umweltzonensystems neue Maßstäbe und werden jenes komplett überarbeiten. Diese Überarbeitung wird das Reglement aber vereinheitlichen und, nach Regierungsangaben, auch vereinfachen. Die Umstrukturierung wird bis 2025 abgeschlossen sein und dann vier verschiedene Umweltzonentypen beinhalten: gelb, grün, blau und lila.  

Gelb: Verbot von PKWs, Wohnmobile und Kleintransporter mit Diesel Euronorm 2 oder weniger.  
Grün: Verbot von PKWs, Wohnmobile, Kleintransporter, LKWs und Busse mit Diesel Euronorm 3 oder weniger.  
Blau: Verbot von PKWs, Wohnmobile, Kleintransporter, LKWs und Busse mit Diesel Euronorm 4 oder weniger.  
Lila: Verbot von LKWs mit Diesel Euronorm 5 oder weniger.

Ab dem 01.01.2020 werden in zwei Städten oben beschriebene Zonen installiert.  
In der Hafenmetropole Rotterdam werden am Jahresbeginn grüne Zonen aktiviert.  
In Rotterdam gilt dann ein Verbot für LKW über 3,5 t, obschon PKW, Wohnmobile und Kleintransporter jeglicher Euronorm wieder passieren dürfen.  
In Utrecht wird es ab Januar 2020 ein generelles Verbot von Mofa und Mopeds mit Verbrennungsmotoren geben.  

Im Laufe des kommenden Jahres 2020 folgen farbliche Zonen für weitere Städte wie die Universitätsstadt Maastricht mit ihrer grünen Zone für PKW, Wohnmobile und Kleintransporter. Zum Ende 2020 bekommen dann Arnheim (angesetzt ist das vierte Quartal 2020) und zum 01.11.2020 Amsterdam jeweils eine grüne Umweltzone. Die Hauptstadt mit den charismatischen Kanälen wird darüber hinaus ab 2022 eine lila Zone für LKW erhalten. Ab 2025 verschärft sich die Reglementierung aber zusehends (“Null Emissionen” LKW), so dass in der Folgezeit, aber spätestens ab 2030, nur noch Fahrzeugen mit Null Emissionen die Einfahrt gewährt wird.  

Ab Dezember 2020 verbietet ebenfalls Den Haag Mofa und Mopeds, welche eine Erstzulassung vor 2011 haben, komplett. Eine gelbe Zone wird 2021 in Betrieb genommen, im darauffolgenden Jahr (2022) kommt eine grüne hinzu. Ausgewiesenes Ziel ist es, bis 2030 nur noch emissionsfreie Kraftfahrzeuge auf den Straßen zu haben.  

Ab 2021 wird es für die Grenzstadt Nijmegen eine grüne Zone geben, genauere Informationen werden vorher bekannt gegeben.

 

Großbritannien:

Die Hauptstadt London verschärft die Regularien ihrer LEZ ab dem 26.10.2020: Ab dann ist für LKW über 3,5 t und für Busse über 5 t nur noch EURO 6 gestattet.  

Bristol versieht bis 2021 seine Altstadt, Teile der Autobahn M32, den Hafen und einen Teil von Hotwells mit Umweltzonen, und verbietet die private Nutzung aller Dieselfahrzeuge im Zeitraum von 7.00h und 15.00h. Bristol ist somit die erste Stadt Europas, die sämtliche Dieselfahrzeuge verbannt.  

Dundee, Edinburgh und Aberdeen planen für Ende 2020 und den Anfang des Folgejahres ebenfalls Umweltzonen, genaue Informationen diesbezüglich werden folgen!

 

Spanien:

In Barcelona wird aus der temporären Umweltzone eine permanente werden. Gleichzeitig wird sie auf 95km² vergrößert. Das Gebiet umfasst dann die Stadt Barcelona, sowie die Gemeinden Sant Adrià de Besòs, L'Hospitalet de Llobregat, Esplugues de Llobregat und Cornellà de Llobregat, die innerhalb der Ringstraße liegen. Die Zone gilt montags bis freitags von 7:00h bis 20:00h. Verboten sind Pkw, Wohnmobile, Kleintransporter mit Diesel Euro 3 und Benzin Euronorm 2. Mofa und Motorräder Euro 2 sind ebenfalls vom Verkehr ausgeschlossen, genauso wie Busse und LKW mit Benzin/Diesel Euro 3 oder geringer. Fahrzeuge, die diese erwähnten Kriterien in positiver Hinsicht erfüllen, müssen sich allerdings vorab registrieren und eine Distintivo-Ambiental Plakette erwerben.

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