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Angles-Morts und Stick’Air Pflicht

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Niedrig-Emissions-Zonen sind nicht der einzige Weg, den Städte und Gemeinden im Zuge ihrer Bemühungen, den Verkehr umweltverträglicher zu machen, einschlagen. Immer wieder werden neue Vorschriften eingeführt, um Umweltzonenregeln zu ergänzen oder aber auch den Verkehr sicherere zu gestalten. Etwa in Frankreich und in der Schweiz sind weitere Regelungen in Kraft, welche mehr als eine Umweltplakette für die Fahrt erfordern – für eine erhöhte Straßensicherheit und eine grünere Verkehrszukunft. In der Schweiz ist der Stick’Air- und in Frankreich der Angles-Morts-Aufkleber Pflicht. Aber was sind diese genau und wie funktionieren sie? Green-Zones® erklärt alles, was dazu zu wissen ist.

Stick’Air-Aufkleber  

Seit Januar 2020 gilt in Genf (Schweiz) ein differenziertes Verkehrssystem. Erreicht die Emissionslage in der Stadt erhöhte Spitzenwerte, ist die Zufahrt von Fahrzeugen mit dem stärksten Verschmutzungspotenzial tagsüber grundsätzlich verboten. Geographisch sei das gesamte Kantonszentrum betroffen – das sind die Stadt Genf und ein Teil der umliegenden Gemeinden Carouge, Cologny, Lancy und Vernier - mit der einzigen Ausnahme von der Autobahn. Etwa bei Smog-Warnungen können nur Wagen mit einem bewilligten Stick’Air-Aufkleber zwischen 6 Uhr und 22 Uhr innerhalb des betroffenen Gebiets fahren. Bei Aktivierung der Zone ist es wichtig, dass die Plakette auf dem Fahrzeug zu sehen ist, um saftige Strafen – und ungewollte Emissionen – zu vermeiden. 

Insofern ist der Verkehr aller Fahrzeugklassen von den Regeln des differenzierten Verkehrs verwaltet. Und zwar unabhängig davon, ob diese aus Genf, einem anderen Kanton oder aus dem Ausland stammen. Unterschiedliche Fahrzeuge bekommen jedoch verschiedene Aufkleber auf Basis der Fahrzeugart und der erzeugten Emission - nach einem Zuordnungssystem ähnlich zu dem von der französischen Plakette. Denn Hauptziel der Maßnahme bleibt, die Verringerung des Verkehrsaufkommens und der entsprechenden Emissionen - die verschiedenen Phasen basieren auf der Grundlage der aktuellen Luftqualitätswerte. 

Es ist folglich die Stadt, die anhand von Luftmessungen entscheidet, welche Kategorie an dem Tag von der Aufkleberpflicht und vom Fahrverbot betroffen sind – jedoch wird mindestens die Plakette 5 verboten. Nur einige Ausnahmen sind vorgesehen. Unbetroffen sind zum Beispiel Einsatzwagen von Polizei- und Rettungskräfte, Fahrzeuge für Menschen mit begrenzter Mobilität, Taxis und landwirtschaftliche Fahrzeuge. 

Der Strafbeitrag bleibt der gleiche für alle Verkehrssünder und liegt bei circa 455 Euro. Für alle die planen, in Genf und im Kanton unterwegs zu sein, ist das Aufzeigen eines Stick’Air-Aufklebers unerlässlich – sowie sich darüber zu informieren, ob, wann und welche Verbotsstufe gilt. Über unsere Green-Zone-App kannst Du über alle Vorwarnungen und Fahrverbote informiert bleiben.  

Angles-Morts-Aufkleber (Toter-Winkel-Aufkleber)  

Seit Januar 2021 ist es in Frankreich gesetzlich (StVO R.313-32-1) vorgeschrieben, dass alle Fahrzeuge und Anhänger mit einem Gewicht von mindestens 3,5 Tonnen mit einem Aufkleber "Angles Morts" (d.h. Toter-Winkel) versehen sein müssen. Dieser ist ein optisches Warnzeichen, das auf den toten Winkel im Straßenverkehr aufmerksam macht. Der Aufkleber dient daher für die anderen Verkehrsteilnehmer, wie Radfahrer und Fußgänger, als Warnhinweis, dass das Fahrzeug über tote Winkel verfügt. So sind sie gewarnt und stellen sich besser auf die Gefahr ein. 

Die Regelung gilt in ganz Frankreich für alle Fahrzeuge und Anhänger - unabhängig davon, ob sie im In- oder Ausland zugelassen wurden. Genauer gesagt sind folgende Fahrzeuge von der Aufkleberpflicht betroffen: Wohnmobile (M1), Kleinbusse (M2), Reisebusse (M3) und Lastkraftwagen (N2, N3). Insgesamt gibt es aber nur zwei Typen von Angles-Morts-Aufkleber: einer für Lkw und einer für Busse – mit entsprechenden Abbildungen. Wohnmobile benötigen dabei per Gesetz den Aufkleber für Busse.

Von der Pflicht ausgenommen sind nur landwirtschaftliche- und forstwirtschaftliche Maschinen, Winterdienstfahrzeuge, Einsatzfahrzeuge und Kraftfahrzeuge – sowie auch Anhänger, die aufgrund Ihres Aufbaus keine Möglichkeit haben Seiten und/oder Rückseitenmarkierungen anzubringen. 

Eine Nichtbeachtung dieser Vorschrift kann für den Betroffenen teuer werden, da Frankreich ein Bußgeld von bis zu 750 Euro verhängt. Es ist daher wichtig, dass alle Fahrzeughalter, die von dieser Regelung betroffen sind, den Aufkleber "Angles Morts" anbringen. Dabei sind einige formale Einzelheiten zu beachten. Mindestens drei Angles-Morts-Aufkleber müssen am Wagen angebracht werden, und zwar auf beiden Seiten und am Heck des Fahrzeugs. Für einen Lastkraftwagen mit Auflieger sind sogar bis zu 6 Aufkleber erforderlich. Währenddessen im Fall von Lkw mit Kastenaufbau und einem zusätzlichen Anhänger, benötigen sowohl der Anhänger als auch der Laster jeweils 3 Aufkleber. Bei allen Wagen gilt aber, dass das Klebeschild nicht auf Seiten- oder Rückscheiben anzukleben ist - um zu vermeiden, dass die Sicht des Fahrers dadurch beeinträchtigt wird. 

 

Und, brauchst Du einen Toter-Winkel- oder einen Stick’Air-Aufkleber? Dann besuch unseren Shop! Dabei kannst Du natürlich ausführliche Angabe zu den Produkten finden.  

Nicht zu vergessen sind ebenso alle aktiven Umweltzonenvorschriften und Dieselfahrverbote – in Frankreich, in der Schweiz, sowie im Rest Europas. Alle Informationen dazu stehen Dir wie immer auf unsere Webseite und in der Green-Zones App zu Verfügung.